neuer Service im E-Government; Anträge auf Grundstückskaufverträge werden gestellt

Die Verordnung zur Festlegung der Grundlagen für Immobilienverkäufe bei den Notaren wurde veröffentlicht. Anträge auf Immobilienkaufverträge bei Notaren werden demnach über E-Government gestellt.

Anträge auf notarielle Ausstellung von Grundstückskaufverträgen werden per E-Government gestellt. Die Verordnung über die bei notariellen Kaufverträgen über Immobilien anzuwendenden Methoden und Grundlagen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Dementsprechend werden Anträge auf Vermittlung des Kaufvertrages ausschließlich über das E-Government-Portal der Anwendung „e-Termin/Antrag“ des Notarvereins gestellt.

Die erforderlichen Dokumente werden in das Informationssystem der Notarunion der Türkei (TNBBS) hochgeladen und die Originale der Dokumente werden dem Notar am Tag der Ernennung vorgelegt.

Der Notar stellt auf Antrag ein Antragsdokument von TNBBS aus. Falls das Antragsdokument aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Unzulänglichkeiten nicht erstellt werden kann, wird der Antrag abgelehnt und den Parteien wird die Möglichkeit gegeben, es zu aktualisieren.

Der Notar leitet das Antragsdokument über das gemeinsame Grundbuch- und Katastersystem an die Generaldirektion Grundbuch und Kataster weiter. Nachdem die Anmeldung und Urkunden des Grundstücks abgeschlossen sind, stellt der Notar den Rechtsinhaber fest und stellt fest, dass gegen den Verkauf des Grundstücks keine bedenkliche Rechtslage besteht, und bereitet dann den Vertrag vor.

Der Vertrag wird in das Grundbuch- und Katasterinformationssystem aufgenommen und von der Grundbuchdirektion in das Grundbuchamt eingetragen.

T24

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