Alican Uludag
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Diskussion über den Antrag des ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş verschoben, der trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht freigelassen und zum zweiten Mal festgenommen wurde, wie ein Mitglied mitteilte , „Ich konnte die Datei nicht vorbereiten.“
Im Rahmen der in der gesamten Türkei durchgeführten Operationen gegen die führende HDP-Führung wurde der damalige HDP-Ko-Vorsitzende Demirtaş am 4. November 2016 in Diyarbakır festgenommen. Demirtaş, der später mit der Begründung festgenommen wurde, „Mitglied einer Terrororganisation zu sein und im Namen der Organisation ein Verbrechen zu begehen“, wurde in das F-Typ-Gefängnis von Edirne gebracht. Gegen Demirtaş wurde eine Hauptklage eingereicht, in der eine Freiheitsstrafe von 43 bis 142 Jahren gefordert wurde und in 31 Zusammenfassungen des Verfahrens sieben weitere Strafanzeigen angeführt wurden. Demirtaş wurde in Istanbul wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ wegen einer Rede, die er während des Analyseprozesses gehalten hatte, zu 4 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt.
Da die Entscheidung des EGMR nicht umgesetzt wurde, wurde er erneut verhaftet
Während dieses Prozesses erließ der EGMR auf Antrag von Anwälten am 20. November 2018 die erste Verletzungsentscheidung und forderte die Freilassung von Demirtaş. Präsident Recep Tayyip Erdoğan reagierte auf diese Entscheidung mit den Worten: „Sie bindet uns nicht. Wir werden einen Gegenangriff starten und den Job zu Ende bringen.“ Das 19. Oberste Strafgericht von Ankara hat die Entscheidung des EGMR nicht umgesetzt. Das Dokument wurde auf Einspruch an die Große Kammer des EGMR weitergeleitet. Unterdessen bestätigte das Berufungsgericht Demirtaşs Strafe von 4 Jahren und 8 Monaten. So wurde Demirtaş sowohl ein Gefangener als auch ein Sträfling.
Während Demirtaş im Hauptfall weiterhin vor Gericht stand, würde die Große Kammer des EGMR am 18. September 2019 die Nichtumsetzung der Verletzungsentscheidung prüfen. Allerdings traf das örtliche Gericht am 2. September 2019 bei der Anhörung, die Demirtaş und seine Anwälte boykottierten, eine überraschende Freilassungsentscheidung mit dem Ziel, die mögliche Entscheidung des EGMR aufzuheben. Allerdings wurde Demirtaş aufgrund seiner zuvor absoluten Haftstrafe nicht freigelassen. Als Demirtaşs im Hauptverfahren verbüßte Zeit von seiner absoluten Haftstrafe abgezogen wurde, wurde die Gefängnistür geöffnet.
Diesmal jedoch nahm die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara Demirtaş am 20. September 2019 im Rahmen der Kobani-Ermittlungen im Gefängnis fest. Demirtaş wurde durch die Entscheidung des Strafrichters des Friedens verhaftet, aus dem er über SEGBİS aus dem Gefängnis entlassen wurde. Damit wurde die Freilassung von Demirtaş erneut blockiert.
Verletzungsentscheidung der Großen Kammer des EGMR
Die Große Kammer des EGMR, die das Dokument erneut prüfte, nachdem Demirtaş nicht freigelassen wurde, unterzeichnete die Verletzungsentscheidung am 22. Dezember 2020. Der EGMR erklärte, Demirtas Inhaftierung sei „politisch motiviert“ und forderte die Freilassung des ehemaligen HDP-Vorsitzenden. Türkiye kam dieser Entscheidung jedoch nicht nach.
Der Hauptfall, in dem Demirtaş vor Gericht stand, und der Fall Kobani, in dem er festgenommen wurde, wurden im Mai 2021 zusammengelegt. Anschließend wurde der Fall vor dem 22. Obersten Strafgerichtshof von Ankara fortgesetzt.
Unterdessen verurteilte das 25. Oberste Strafgericht von Ankara Demirtaş nach dem Anti-Terror-Gesetz zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis, weil er angeblich den damaligen Generalstaatsanwalt von Ankara, Yüksel Kocaman, „angegriffen“ hatte. Dieser Satz wurde nun von der Berufung abgelehnt.
Das Ministerkomitee kann Sanktionen verhängen
Das Ministerkomitee des Europarats, das die Türkei wegen der Nichtumsetzung der EMRK-Entscheidung überwacht, entschied sich im September für die Freilassung von Demirtaş. Das Komitee hatte gewarnt, dass es „neue Maßnahmen“ ergreifen werde, wenn innerhalb dieser Frist keine Evakuierungsentscheidung getroffen werde.
Andererseits stellten die Anwälte von Demirtaş aufgrund der zweiten Inhaftierung von Demirtaş am 20. September 2019, der Nichtumsetzung der EMRK-Entscheidung vom 22. Dezember 2020 und der Entscheidung, seine Inhaftierung fortzusetzen, einen Einzelantrag beim Verfassungsgericht.
Der Generalrat des Verfassungsgerichts fasste alle Anträge zusammen und setzte die Haftbescheinigung von Demirtaş auf seine Tagesordnung. Bei dem Treffen wurde „der Vorwurf erhoben, dass das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit aufgrund der Rechtswidrigkeit der Haftmaßnahme, der Beschränkung des Zugangs zum Ermittlungsdokument und der Tatsache, dass die Haftentscheidungen von Friedensstrafrichtern getroffen wurden, verletzt wurde.“ „, die keine wirksame Einspruchsgarantie enthalten und den Grundsätzen der unabhängigen und unparteiischen Richterschaft widersprechen“, sollten diskutiert werden.
Gemäß der Praxis des Verfassungsgerichts kann das Versäumnis eines Mitglieds, das Dokument ordnungsgemäß vorzubereiten, dazu führen, dass die Sitzung verschoben wird. Aus diesem Grund beschloss der Präsident des Verfassungsgerichts Zühtü Arslan, die Diskussion des Demirtaş-Dokuments auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Sollte das Gericht in der nächsten Sitzung über einen Verstoß entscheiden, steht die Freilassung von Demirtaş auf der Tagesordnung.
T24