„Keine Zuständigkeit“-Entscheidung bei grauer Passuntersuchung

Das 10. Gericht erster Instanz Malatya akzeptierte die Anklageschrift, die erstellt wurde, nachdem diejenigen, die in zwei Gruppen ins Ausland geschickt wurden, einen „grauen Reisepass“ über die Gemeinde Malatya Yeşilyurt ausgestellt und das Dokument wegen „Inkompetenz“ nach Edirne geschickt hatten. . Das Strafgericht erster Instanz von Edirne entschied ebenfalls über „nicht zuständig“ und schickte das Dokument an das Kassationsgericht.

Die Anklageschrift, die von der Generalstaatsanwaltschaft von Malatya im Rahmen der Ermittlungen zum „Menschenschmuggel von Einwanderern“ erstellt wurde, wurde mit der öffentlichen Reflexion eingeleitet, dass fast alle der 90 Personen, die in zwei Konvois ins Ausland geschickt wurden, einen „grauen Reisepass“ hatten “, die aus der Gemeinde Yeşilyurt entfernt wurden, kam nicht zurück. wurde akzeptiert.

Das Gericht entschied, dass die Dokumente an das Edirne Courthouse geschickt werden sollten, indem es eine Entscheidung über die Unzuständigkeit erließ, mit der Begründung, dass diejenigen, die ins Ausland gingen und nicht zurückkehrten, das Grenztor in Edirne benutzten und daher der Ort des Irrtums Edirne war.

Entscheidung „Inkompetenz“.

Laut dem Bericht von Sözcü wurde in der vom Edirne 1. Strafgericht erster Instanz bekannt gegebenen Entscheidung festgestellt, dass die Ausstellung von Dienstpässen und andere offizielle Verfahren der Personen, die angeblich ins Ausland gebracht wurden, in Malatya stattfanden, und das Folgende angegeben:

„Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Akte vernommenen Zeugenaussagen sind angesichts dieser Aussagen, dass die Thesen zum Vorteilserwerb in der Provinz Malatya verwirklicht wurden, die mutmaßlich ins Ausland verbrachten Personen nicht gefasst worden in der Provinz Edirne, daher kam der Kontakt nicht zustande, der erste Verfahrensweg fand in der Provinz Malatya statt, und die Wohnadressen der Angeklagten befanden sich in der Provinz Malatya.Es wurde akzeptiert, dass unser Gericht bearbeitet wurde außerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit liegt und das zuständige Gericht das Malatya Criminal Court of First Instance war, musste über die Unzuständigkeit unseres Gerichts entschieden werden.

Da akzeptiert wird, dass das den Angeklagten zur Last gelegte Vergehen außerhalb des Gerichts begangen wurde, ist unser Gericht gemäß dem 12., 13. und 18. Element des CMK nicht zuständig, da ein negativer Zuständigkeitskonflikt mitten in unserem aufgetreten ist Gericht und Malatya 10. Strafgericht erster Instanz wurden die Dokumente der 5. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt. Es wurde beschlossen, sie zu übermitteln.“

Der Oberste Gerichtshof wird entscheiden

Das Strafgericht erster Instanz von Edirne hingegen entschied, dass es „nicht zuständig“ sei, und leitete das Dokument an die 5. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs weiter.

Der ehemalige Bürgermeister von Bingöl-Servi, der einzige Verdächtige in dem Fall Ali Ayrancievakuiert unter der Bedingung der Umbenennungsinspektion zusammen mit dem Evakuierungsantrag von Ersin ClayDer Antrag von t auf Aufhebung des internationalen Verbots wurde abgelehnt.

Die 5. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs entscheidet, ob die Fallunterlagen an das Gerichtsgebäude von Malatya oder das Gerichtsgebäude von Edirne geschickt werden.

T24

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