In der von der TTB beim Staatsrat eingereichten Klage für den Vertrag von Istanbul wurde der Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses zurückgewiesen.

Die türkische Ärztekammer hatte sich aus der Istanbul-Konvention zurückgezogen und den Fall vor den Staatsrat gebracht, aber dieser Antrag wurde abgelehnt. Auch der Antrag des TTB auf Seiten der Aufhebung des Staatsratsbeschlusses wurde vom obersten Gremium einstimmig abgelehnt.

Nach der Entscheidung zum Austritt aus der Istanbul-Konvention, die auf große Resonanz in der Öffentlichkeit stieß, brachte die Türkische Ärztekammer das Thema vor den Staatsrat. Nachdem der Staatsrat diese Entscheidung gebilligt hatte, bemühte sich der TTB weiter um Gerechtigkeit und brachte die Angelegenheit vor die Verwaltungsbehörde des Staatsrates:

Auch die von der Türkischen Ärztekammer gegen den Staatsrat eingelegte Beschwerde gegen die Aufhebung der „Istanbul-Konvention“ wurde mit der Mehrheit der Stimmen und dem Beschluss der 10. Kammer des Staatsrates zurückgewiesen. es wurde behoben.

Die Konvention des Europäischen Rates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und diesbezügliche Bemühungen, in der Öffentlichkeit als Istanbul-Konvention bekannt, wurde am 20. März 2021 durch die Entscheidung von Präsident Tayyip Erdoğan beendet.

T24

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