Herabsetzung des guten Benehmens und der ungerechtfertigten Provokation für den Angeklagten, der in Izmir den Arzt geschlagen und ihm mit einem Messer gedroht hat

Eine Person, die im Bezirk Konak in Izmir einen Arzt schlug und Drohungen und Beleidigungen aussprach, wurde zu 3 Jahren und 20 Tagen Gefängnis verurteilt.

Angeklagter wegen anderer Straftaten bei der Anhörung vor dem 8. Strafgericht erster Instanz in Izmir festgenommen Gökhan D, Teilnahme über das Ton- und Bildinformationssystem (SEGBİS). An der Anhörung nahm auch der Anwalt der Ärztekammer Izmir teil, der den klagenden Arzt vertrat. Der Beschwerdeführer nahm an der Anhörung nicht teil.

In seiner Begründungsbegründung fasste der Staatsanwalt als Zusammenfassung des Vorfalls zusammen, dass er dem Beamten des Angeklagten „mit einer Waffe gedroht“ habe, mit der Begründung, dass das Kind des Angeklagten während des Untersuchungsverfahrens begonnen habe, mit dem beschwerdeführenden Arzt zu streiten, dass die Auseinandersetzung zu einer Schlägerei ausartete, dass der Angeklagte den Arzt schlug, der fluchte, dass er ein Messer zog und den Beamten bedrohte, indem er die einschüchternde Wirkung des Messers ausnutzte. Er verlangte, dass er wegen „Beleidigung“ bestraft werde und „ „einfache Körperverletzung“-Straftaten.

Auch der Anwalt des Beschwerdeführers forderte eine Verurteilung unter Abkehr von der unteren Strafgrenze. Auch der Angeklagte Gökhan D. forderte Freispruch mit der Begründung, er habe am Tatort kein Messer eingesetzt.

Der Richter bewertete die neunmonatige Haftstrafe des Angeklagten wegen der Begehung des Verbrechens der „vorsätzlichen Verletzung“ eines Amtsträgers und des Schließens der Tür durch Anschreien des Angeklagten und seiner Frau, wie aus den Aussagen der Zeugen des Verbrechens hervorgeht Szene, als „ungerechtfertigte Provokation“. beschlossen, sie durch die Anwendung eines Ermessensrabatts auf 5 Monate zu verkürzen.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten wegen „Beleidigung“ des Amtsträgers, 11 Monaten und 20 Tagen wegen „ungerechtfertigter Provokation“ und „diskretionärem Nachlass“ und 3 Jahren wegen „Drohung mit einer Waffe“. Fehler gegenüber dem Beamten. Er beschloss, unter Anwendung der Ermäßigungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt zu werden. Der Richter ordnete die Vollstreckung der Strafaufschiebung an. (AA)

T24

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