Im Rahmen der eingereichten Klage auf Aussetzung der Vollstreckung der Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ des Steinbruchs, der in 4 Stadtteilen im Bezirk Bodrum von Muğla betrieben wird, wurde vom 1. Verwaltungsgericht von Muğla ein Sachverständigengutachten erstellt. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass der durch den Steinbruch verursachte Staub den Wald und die Olivenbäume schädigen könnte, und es wurde festgestellt, dass die Entscheidung, dass keine UVP erforderlich sei, aus biologischer, umwelt- und agrartechnischer Sicht nicht angemessen sei.
Ein privater Steinbruch, der in den ländlichen Stadtteilen Kızılağaç, Çamlık, Yalıçiftlik und Kumköy in Bodrum betrieben wird, hat sich erneut um eine Lizenz zur Erweiterung seines Gebiets bemüht. Beim 1. Verwaltungsgericht von Muğla wurde eine Klage auf Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung der Entscheidung der Provinzdirektion für Umwelt, Städtebau und Klimawandel „Eine UVP ist nicht erforderlich“ eingereicht. Im Rahmen des Verfahrens hat der Gutachterausschuss am 23. Dezember 2022 eine Begutachtung im Steinbruch vorgenommen. Die Gerichtsbehörde hörte sich die Aussagen der Dorfbewohner und Anwälte an und verließ nach ihrer Vernehmung das Gelände.
Bei 3 anderen Bewertungen wurde die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ als nicht angemessen befunden
Nach ca. 3 Monaten wurde das Gutachten veröffentlicht. In die Bewertung floss die Entscheidung von 7 verschiedenen Gutachten in den Bericht ein. Es wurde festgestellt, dass es aus archäologischer Sicht kein beliebiges Kulturgut im Projektgebiet gibt und in diesem Zusammenhang die Entscheidung „Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich“ angemessen war. In Bezug auf Geologie, Bergbau und Forsttechnik wurde die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ als angemessen erachtet. In Bezug auf die Biowissenschaften wurde berichtet, dass die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ nicht angemessen ist, da die auszuführende Tätigkeit in einem Naturschutzgebiet 3. Grades, in Waldgebieten und im Olivenanbau stattfindet. Aus der Leitung des Umweltingenieurwesens wurde auch erwähnt, dass Staubemissionsberechnungen nicht im Einklang mit der „Gewerbeluftreinhaltungsverordnung“ stehen und die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ nicht sachgerecht ist. Abschließend wurde in der landtechnischen Bewertung festgestellt, dass der „UVP ist nicht erforderlich“-Bericht nicht sachgerecht ist, da der eventuell entstehende Staub aus dem geplanten Abbaugebiet und der Brech-Sieb-Anlage nachteilig wirken kann die Olivenbäume in einem Umkreis von 3 Kilometern um das Minengebiet beeinträchtigen und dass die Entwicklung der Olivenbäume negativ beeinflusst werden kann. Andererseits wurde das Gutachten dem Gerichtsvorstand vorgelegt.
„Diese Region ist die Lunge des Kellers“
Remzi Kazmaz, der Anwalt der Einheimischen, der das Gutachten auswertete, sagte: „Diese Region ist die Lunge von Bodrum und junge Kiefern sind die Arten Ophrys speculum, Orchis speculum (Salep-Orchideen) und Cyclamen (Alpenveilchen), als die Arten, deren Handel, der dem CITES-Vertrag unterliegt, sind in dieser Region zu finden, die jedoch alle nicht im Projekteinführungsdokument enthalten sind, In den Berichten der Hauptwissenschaftler wird deutlich angegeben, dass die zu errichtende Einrichtung dem 1. Grad sehr nahe kommt Ausgrabungsstätte und dass es das Oberflächen- und Grundwasserströmungsregime im Vergleich zu uns sehr negativ beeinflussen wird.Es ist offensichtlich, dass diese Anlage, die sich im Gebiet von Bodrum befindet, in kurzer Zeit Schäden an der Lunge von Bodrum verursachen wird, dass es den Olivenanbau in der Region beenden und die Lebensgrundlage der in der Viehzucht tätigen Dorfbewohner beeinträchtigen wird. Dieser Bericht, der von Experten zugunsten der Dorfbewohner abgegeben wurde, um all diese Rückschläge so schnell wie möglich zu beseitigen, wurde von ignoriert dem 1. Verwaltungsgericht von Muğla. Ich habe volles Vertrauen, dass der Bericht in Richtung „EIA ist nicht erforderlich“ für annulliert entschieden wird. (DHA)
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