Gesetzesvorschlag von MHP: Entfernung des Ausdrucks „Türkisch“ aus der türkischen Ärztekammer

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Stellvertreter von MHP Gaziantep Ali Muhittin Tasdogan, Er legte dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei den Gesetzesvorschlag vor, der Änderungen des Gesetzes Nr. 6023 der Türkischen Ärztekammer vorsieht. In dem Gesetzentwurf wurde gefordert, dass der Ausdruck „Türkischer Ärzteverband“ in „Ärztevereinigung“ geändert wird.

In dem Gesetzentwurf wurde gefordert, dass die Mitgliedschaft von Personen, die wegen terroristischer Vergehen verurteilt oder mit dem Gesetzesdekret aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, beendet werden sollte.

Der von der MHP dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegte Gesetzentwurf lautet wie folgt:

GESETZSVORSCHLAG ZUR ÄNDERUNG DES GESETZES DER TÜRKISCHEN ÄRZTEVEREINIGUNG NUMMER 6023

ARTIKEL 1- Der Ausdruck „Türkische Ärztekammer“ im Namen des Gesetzes Nr. 6023 wurde in „Ärztekammer“ geändert, und der Ausdruck „Türkische Ärztekammer“ im Text des Gesetzes Nr. 6023 wurde in „Ärztekammer“ geändert ‚.

ARTIKEL 2- Sie sind verpflichtet, Mitglied zu werden und ihre Mitgliedschaftspflichten gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 6023 zu erfüllen. Die Formulierung wurde in „sie können Mitglieder werden“ geändert.

ARTIKEL 3- Auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches vom 26.9.2004 mit der Nummer 5237 festgelegten Fristen verstrichen sind; Mitglieder der türkischen Ärztekammer in den Zentral- und Ärztekammern von Personen, die wegen Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates, Fehlern gegen das Verfassungssystem und die Durchführung dieser Anordnung sowie aller im Gesetz Nr. 3713 niedergelegten Vergehen verurteilt wurden über den Umgang mit dem Terrorismus vom 4.12.1991, und diejenigen, die mit dem Gesetzesdekret aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, und ihre Ämter in den zuständigen Organen werden beendet und an ihrer Stelle neue gewählt.

ARTIKEL 4- Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 5- Der Präsident der Republik führt die Beschlüsse dieses Gesetzes aus.

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