Gegen Feyza Altun wurde eine Anklageschrift vorbereitet

Inhalt der Anklage

Gegen die Rechtsanwältin Feyza Altun, die nach ihrer Inhaftierung in Istanbul wegen ihres Beitrags in den sozialen Medien unter gerichtlicher Kontrolle freigelassen wurde, wurde Anklage erhoben. Sie forderte eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren wegen des Verbrechens der „öffentlichen Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit“. . In der von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz erstellten Anklageschrift heißt es, dass gegen Altun wegen seines Beitrags über die Scharia auf seinem Social-Media-Konto namens „X“ Ermittlungen eingeleitet wurden. In der Anklageschrift heißt es, Altun habe den Posten angenommen, aber erklärt, dass die Scharia keine Religion, sondern ein politisches Regime sei und dass er keine religiöse Überzeugung beleidigt habe.

TDK-Definition und Anklagedetails

In der Anklageschrift heißt es, dass die Scharia nach Angaben der Türkischen Sprachvereinigung (TDK) als islamisches Recht und Recht definiert sei. In der Anklageschrift, die auch den von den Teams der Direktion für Cyberkriminalität der Istanbuler Polizei erstellten Bericht enthält, wird betont, dass durch die Weitergabe des Verdächtigen eine klare und gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstanden sei. Es wurde beantragt, Altun zu bestrafen, weil er „die Öffentlichkeit öffentlich zu Hass und Feindseligkeit angestiftet“ habe.

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