Gegen den Bauunternehmer der durch das Erdbeben in Şanlıurfa zerstörten Wohnung wurde eine Anklageschrift erstellt

Bei den Beben vom 6. Februar in Kahramanmaraş, Sanliurfa‘ Gegen den Bauunternehmer des Mehrfamilienhauses wurde eine Anklage erhoben, bei der durch den Einsturz des Gebäudes 34 Menschen ums Leben kamen und 10 verletzt wurden. In der Anklageschrift „ Aus der am Tatort gemachten Beobachtung und dem Sachverständigengutachten geht hervor, dass der Verdächtige während des Baus des Gebäudes sehr schwerwiegende Herstellungsfehler begangen und von Zeit zu Zeit unvollständige Materialien verwendet hat, dass die Betonfestigkeit gering und von schlechter Qualität war, dass die Kieselsteine, die in den Säulen Zuschlagstoffe genannt werden, erreichten manchmal die Größe der Säule.“Aussagen waren enthalten.

Die Anklageschrift, die im Rahmen der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft von Şanlıurfa erstellt wurde, wurde an das 9. Hohe Strafgericht von Şanlıurfa übermittelt.

In der Anklageschrift, die eine Freiheitsstrafe wegen des Verbrechens der „fahrlässigen Verursachung von Tod und Verletzung von mehr als einer Person“ des inhaftierten Bauunternehmers des Mehrfamilienhauses, MD, forderte, gab es Berichte und Protokolle der Ermittlungen in den Trümmern das Mehrfamilienhaus.

In der Anklageschrift wurde Folgendes festgehalten:

„Während die Enden der Bügel, die die Eisenverstärkung der Struktur darstellen, in einem Winkel von 135° gebogen und Haken angebracht werden sollten, wurde festgestellt, dass alle im Trümmerbereich gefundenen und untersuchten Bügelenden gebogen sind B. einen Winkel von 90. Obwohl diese Problematik gemäß der Vorschrift im Projekt des Gebäudes angegeben wurde, wurde es in der Praxis nicht verwirklicht. Im statischen Stahlbetonprojekt des Bauwerks endet der Bügel „Bestimmung des Betondrucks vor Ort Festigkeit in Bauwerken und Betonfertigteilen“ entspricht nicht der Klasse B10 (C14), die im statischen Stahlbetonprojekt gemäß der Norm TS EN 13791 festgelegt ist.

Es wurde davon ausgegangen, dass diese Situation hauptsächlich durch Mängel verursacht wurde, die in der Produktionsphase auftraten (ungeeignete Verwendung von Gesteinskörnungen, hoher Gehalt an feinen Materialien, unzureichende Verdichtung, hoher Wassergehalt, Zementanteil, unvollständige Aushärtung usw.). Es zeigt sich eine gewisse Korrosion in den Bewehrungen, was als deutlicher Hinweis darauf gewertet werden kann, dass die schlechte Betonqualität eine Situation ist, die die Stahlbetonelemente anfällig für die Auswirkungen von Umweltverschleiß macht. Aus der am Tatort gemachten Beobachtung und dem Sachverständigengutachten geht hervor, dass der Verdächtige während des Baus des Gebäudes sehr schwerwiegende Herstellungsfehler begangen und von Zeit zu Zeit unvollständige Materialien verwendet hat, dass die Betonfestigkeit gering und von schlechter Qualität war, dass die Kieselsteine ​​in den Säulen, die als Aggregate bezeichnet werden, erreichten manchmal die Größe der Säule. Der Verdächtige, der seinen Pflichten nicht nachkommt und im Hinblick auf dieses vorhersehbare Ergebnis gegen die Sorgfaltspflicht handelt, hat ein Verschulden in Richtung Ordnungswidrigkeit.

In der Anklageschrift wurde auch festgestellt, dass 3 der 4 Personen, die für den Bau der Wohnung verantwortlich waren, in den Jahren vor dem Erdbeben starben.

Auch der Sohn des Bauunternehmers starb in den Trümmern.

Der verdächtige Bauunternehmer MD hingegen behauptete in seiner Aussage in der Anklageschrift, er habe die von ihm 1991 errichtete Wohnung auf soliden Fundamenten errichtet und am Einsturz des Gebäudes keine Schuld gehabt.

MD verteidigte, dass er gehört habe, dass sich im Erdgeschoss des abgerissenen Gebäudes ein Arbeitsplatz und einige Wohnungen befänden, und sagte: „Ich glaube, dass das Gebäude aufgrund dieser Renovierungsarbeiten durch das Erdbeben zu Trümmern wurde sicherlich nicht aus irgendeiner Ausrüstung entkommen, ich akzeptiere die Anschuldigungen nicht. Er verlor sein Leben, indem er unter der Delle begraben wurde. Ich erlebe den Schmerz meines Sohnes.“ er benutzte sein Wort. (AA)

T24

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