Für Gaststätten, Restaurants, Cafés und Konditoreien ist es Pflicht geworden, ihre Preislisten an den Eingangstüren und auf den Tischen auszulegen.
Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung ist es ab dem 1. Januar 2024 für Restaurants, Cafés und Konditoreien verpflichtend, ihre Preislisten an den Eingangstüren und Tischen anzubringen.
T24