Für jeden „invasiven Kugelfisch“ werden 25 Lira gezahlt

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt trat eine Bekanntmachung in Kraft, die Details zur Verstärkung der invasiven Kugelfischfischerei klärte. Demnach werden für jedes Stück der Kugelfischart Lagocephalus sceleratus bis zu 150.000 Stück mit 25 Lira und für bis zu 125.000 Stück der anderen genannten Arten 10 Lira pro Stück gezahlt.

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat das „Kommuniqué zur Unterstützung der Kugelfischjagd“ veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Dieses Kommuniqué bezieht sich auf Unterstützungszahlungen an Fischer, die in den an das Mittelmeer und die Ägäis angrenzenden Provinzen mit einem registrierten Fischereifahrzeug im Fischereiinformationssystem (SUBİS) und einer gültigen Lizenz einige invasive Kugelfische zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2026 jagen. Es enthält die Methoden und Grundsätze.

Welche Arten von Unterstützungszahlungen sind enthalten?

Folgende Kugelfischarten fallen dementsprechend in den Bereich der Jagdförderung:

Während des genannten Zeitraums wird für jedes Stück der Kugelfischart Lagocephalus sceleratus bis zu 150.000 Stück eine Unterstützungszahlung von 25 Lira und für jedes Stück der anderen in der Erklärung genannten Arten bis zu 125.000 Stück 10 Lira gezahlt.

Was muss bei der Jagd auf Kugelfische beachtet werden?

Der im Rahmen der Förderung erlaubte Kugelfischfang wird unter Bedingungen auf Fischereifahrzeugen durchgeführt, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Auf den Fischereifahrzeugen, die Kugelfische fangen, werden Schutzhandschuhe, auslaufsichere Beutel und ähnliche Materialien mitgeführt.

Die Fische werden nur an den von den Provinzdirektionen festgelegten Stellen angelandet, ihre Bäuche werden aufgeschnitten und sie werden durch Auslassen ins Meer in internationalen Gewässern entsorgt, wobei ein Abstand von mindestens 5 Seemeilen von der Küste des Ägäischen Meeres und 10 Seemeilen von der Küste des Mittelmeers eingehalten wird.

Gleichzeitig wurde die im Amtsblatt vom 27. Juni 2021 veröffentlichte Mitteilung zur Förderung des Kugelfischfangs (Kommuniqué Nr. 2021/20) aufgehoben.

T24

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