Onkel, der seinen Neffen seit seinem 12. Lebensjahr im Bezirk Siverek in Şanlıurfa misshandelt hat YK Gericht sprach ihn frei. Onkels Umzug „nicht gesetzlich als Straftat definiert“Das Gericht entschied, dass der vor Gericht stehende Onkel freigelassen wurde.
Den Nachrichten in Diken zufolge sprach das Gericht den Onkel YK frei, der seinen Neffen ab seinem 12. Lebensjahr in Şanlıurfa missbraucht hatte. Auf Antrag der Evvel Children and Women’s Association und des Women’s Rights Center der Şanlıurfa Bar Association gab das Gericht ein einmaliges Urteil ab. Monat Verteidigungsentscheidung.
Laut der von der Generalstaatsanwaltschaft von Siverek erstellten Anklageschrift begann Onkel YK im Alter von 12 Jahren, seinen Neffen in der Stadt zu „schikanieren“, in die sie als Saisonarbeiter gingen, um zu arbeiten. Laut der Beschreibung des Opfers, das sagte, dass „er aufgrund seines jungen Alters nicht begreifen konnte, was passiert ist“, sagte YK ihm, dass er „ihn sehr liebte, dass ihm nichts passieren würde, dass er ihn immer beschützen und bewachen würde.“ über ihm“. Das Opfer erklärte, dass er die Drohungen nicht ertragen könne, und sagte, er habe seiner Familie erzählt, was passiert sei, und dann der Polizei versprochen, von dem Vorfall zu berichten.
Am 22. Dezember 2022 im Rahmen der Ermittlungen verhaftet
Die Generalstaatsanwaltschaft von Siverek leitete Ermittlungen zu den Straftaten „qualifizierter sexueller Missbrauch eines Kindes“ und „Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen durch eine Person, der die Ehe verboten ist“ ein. Im Rahmen der Ermittlungen wurde YK am 22. Dezember 2022 festgenommen.
YK behauptete, dass er in der Stadt, in die sie als Saisonarbeiter gingen, keinerlei sexuellen Umgang mit dem Opfer gehabt habe. Er gab an, dass die Beziehung zwischen ihm und dem Opfer eine Onkel-Neffe-Beziehung gewesen sei, und die YK bestritt die Anschuldigungen mit der Begründung, dass das Opfer nichts gegen seinen Willen getan habe.
In der am Ende der Ermittlungen erstellten Anklageschrift wurde gefordert, dass YK für die Verbrechen „sexueller Missbrauch von Kindern“, „Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen“ und „Freiheitsentzug“ in Kettenform bestraft werde.
Der Beschuldigte kann einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Vor dem 2. Obersten Strafgerichtshof von Siverek fanden drei Anhörungen zu dem Vorfall statt. In den ersten beiden Anhörungen gaben die Mutter, der Vater, der Bruder, die Tante und YKs Ehefrau des Opfers als Zeugen Aussagen ab.
In der dritten Anhörung am 1. Juni entschied das Gericht über den Fall. Das Gericht stellte fest, dass es nicht klar sei, dass YK die Straftaten „qualifizierter sexueller Missbrauch des Kindes“ und „Freiheitsentzug“ begangen habe. Mit der Begründung, dass die Tatbestandsmerkmale des „Geschlechtsverkehrs mit einer geringfügigen“ Straftat gegen die YK nicht erfüllt seien, sprach das Komitee die Angeklagten von allen Straftaten frei. Da die Delegation feststellte, dass sich Art und Charakter des gegen YK vorgebrachten Vergehens ändern könnten, beschloss sie, den Angeklagten freizulassen, der fünf Monate und zehn Tage im Silivri-Gefängnis festgehalten wurde.
Die Delegation, die anordnete, dass dem Angeklagten 17.400 Lira als Anwaltshonorar gezahlt werden, kündigte außerdem an, dass der Angeklagte nach Bekanntgabe der begründeten Entscheidung eine Klage auf Schadensersatz im Hinblick auf die Fristen einreichen könne, in denen er festgehalten wurde.
„Wir sind besorgt über die Möglichkeit, dass die Strafverfolgung gleichgültig sein könnte“
Anwalt der Evvel Children and Women’s Association verfolgt den Fall Nilda AxeIn seiner Stellungnahme führte er aus, dass das Opfer seit Beginn des Verfahrens seine Universitätsausbildung abbrechen musste und die Wohnung nicht verlassen konnte, und fügte hinzu:
„Eine Frau, die trotz der Inhaftierung des Angeklagten das Haus nicht verlassen kann, macht sich derzeit Sorgen um ihre Sicherheit. Wir haben gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt und eine Sicherungsverfügung gefordert, sind aber besorgt über die Unaufmerksamkeit der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.“
T24