Hurriyet-Autor Noyan Dogan, „befasste sich mit der Chefdimension der Regelung „Alter im Ruhestand“.
Doğan erklärte, dass der Chef den Arbeitnehmer nicht zwingen könne, wegen des EJT in den Ruhestand zu gehen, und sagte: „Das Recht, den Arbeitsvertrag wegen Pensionierung zu kündigen, ist ein Recht des Arbeitnehmers. Der Chef kann den Arbeitnehmer nicht zwangsweise in den Ruhestand versetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen Der Chef hat die Arbeitsplatzregeln festgelegt und denjenigen, die in Rente gegangen sind, eine Regel auferlegt, dass sie nicht weiterarbeiten sollen. Wenn die Bedingung erfüllt ist, kann der Mitarbeiter in den Ruhestand versetzt werden“, sagte er.
Doğan erklärte, dass der Arbeitnehmer, der von der EJT-Regelung profitieren und in den Ruhestand treten wird, aufgrund des Ruhestands kündigen muss und dass die Person später weiter am Arbeitsplatz arbeiten kann.
Doğan sagte: „Es kann nur im gegenseitigen Einvernehmen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geschehen. Da der Arbeitnehmer von der EJT-Regelung profitiert und aufgrund des Ruhestands kündigen muss, endet auch der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitgeber. Wenn Wenn der Chef möchte, dass der Mitarbeiter nach der Pensionierung weiterarbeitet, wird ein neuer Arbeitsvertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen. Die alten Regeln gelten möglicherweise nicht im Vertrag. Diese Situation ist ausschließlich auf Initiative des Chefs zurückzuführen“, sagte er.
T24