Das T24-Nachrichtenzentrum berichtet, dass das Verfassungsgericht (AYM) in Bezug auf die Bestrafung von Studierenden, die unerlaubterweise Flugblätter an Universitäten verteilen, Plakate oder Transparente aufhängen, Versammlungen organisieren, sich an organisatorischen Tätigkeiten beteiligen oder eine Organisation unterstützen (ohne Gerichtsbeschluss), die Entscheidungen des Hochschulrechts aufgehoben hat. Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 19.04.2024 mit der Nummer 32522, veröffentlicht im Amtsblatt, wurden Entscheidungen bezüglich des unerlaubten Verteilens von Flugblättern, des Aufhängens von Plakaten oder Transparenten innerhalb der Hochschule sowie der Organisation von Treffen ohne behördliche Genehmigung aufgehoben. Maßnahmen wie Suspendierung oder Ausschluss von Studierenden aufgrund von Fehlern, die keine Suspendierung oder einen Ausschluss erfordern, wurden ebenfalls von der Rektorenentscheidung aufgehoben.