* Fehmi Koru
VerfassungsgerichtDie Befugnisse des Verfassungsgerichtshofs sind in seiner für jedermann zugänglichen Broschüre ausführlich dargelegt. Oberster GerichtshofEs war unvorstellbar, dass er wollte, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht umgesetzt werden, und dass er Strafanzeige gegen die neun Mitglieder erstattete, die für eine aktuelle Entscheidung gestimmt hatten.
Es gibt viele unvorstellbare Probleme im Land, und dieses ist eines davon …
Das Verfassungsgericht schwieg zunächst zu diesem Einwand des Obersten Gerichtshofs; Er beharrte lediglich auf seiner alten Entscheidung, erneut auf Antrag, dieses Mal mit 11 Mitgliedern.
Gestern gelang dem Verfassungsgericht ein weiterer Durchbruch; Mit einer Pressemitteilung erinnerte er alle Institutionen an seine in der Verfassung verankerten Befugnisse.
Ich zitiere die Zusammenfassung der Mahnung ohne Erläuterung:
„Die Weigerung, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen und den Verstoß und seine Folgen nicht durch Befolgung der gesetzlich vorgeschriebenen Methoden zu beseitigen, war eine Auslegung und Praxis, die eindeutig dem Wortlaut von Artikel 153 der Verfassung widerspricht und dem Willen des Verfassungsgerichts widerspricht Verfassungsmacher.“
Adressaten dieser Erinnerung sind das Oberste Berufungsgericht und das Untergericht, das seine Entscheidung nicht umgesetzt hat, sowie der MHP-Chef. Devlet BahceliEs gibt auch einige Politiker, darunter
Devlet BahceliIn fast jeder Fraktionsrede nimmt er das Verfassungsgericht ins Visier und fordert dessen Schließung.
Wir werden abwarten und sehen.
In meinem Artikel zu diesem Thema und in meinen Fernsehkommentaren habe ich mich in die Lage der Mitglieder des Verfassungsgerichts hineinversetzt und erklärt, dass ich erwarte, dass sie, wenn sie darauf bestehen, ihre verfassungsmäßigen Befugnisse nicht anzuerkennen, darauf zurückgreifen, einzelne beim Gericht eingereichte Anträge nicht anzuhören als Pflicht nach 2010.
[ Wenn man sich nicht daran hält, warum sollte man sich dann die Mühe machen? In diesem Fall stehen diejenigen, die einen Antrag stellen, vor der Tür des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR); Es kommt manchmal vor, dass die Entscheidungen des EGMR ignoriert werden, aber das ist in Ordnung.]Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt.
[ Ich werde den Text der Stellungnahme des Verfassungsgerichts zu diesem Thema am Ende dieses Artikels hinzufügen.]ΩΩΩΩ
Im Kampf gegen den Terrorismus scheint es Verwirrung zu geben
Ich spreche von den gegenseitigen Kämpfen, die begannen, bevor die Leichen der Märtyrer in ihren Heimatstädten begraben wurden.
Einerseits „Totaler Widerstand gegen den Terrorismus“ Einladungen werden nach dem Muster erstellt, um alle an einer Front zusammenzubringen. Auf der anderen Seite eskalieren politische Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ansätzen im Kampf gegen den Terrorismus basieren, auf den Podiumsdiskussionen.
Während die Regierung betont, dass die Opposition dem Thema gegenüber unempfindlich sei, behauptet die Opposition auch, dass die Regierung ihre Bemühungen falsch umsetze.
Natürlich kann es Unterschiede in der Herangehensweise an Wetten zwischen den Parteien geben; Aber es scheint mir sehr widersprüchlich zu sein, dass dies in der Atmosphäre eines Kampfes auf das Podium gebracht werden sollte.
Was getan werden muss, ist, dass die Parteien ihre Differenzen zum Ausdruck bringen, aber in einem niedrigeren Dezibelton …
Aus schreienden Argumenten kann niemand als Sieger hervorgehen.
Man muss nicht schreien, um Recht zu haben.
Im aktuellen Umfeld verwandeln sich Beerdigungszeremonien für Märtyrer in Kundgebungen, und es gibt negative Entwicklungen, die schwer vorhersehbar sind.
Volksallianzfür den Präsidenten des Juniorpartners der Hauptopposition „Er kann nicht einmal auf der Straße gehen“Ein politisches Umfeld, in dem dies gesagt werden kann, birgt die Möglichkeit, das Land nicht nur für die Opposition, sondern auch für die Regierung unbewohnbar zu machen.
Ist eine solche Türkiye erwünscht?
ΩΩΩΩ
Die Antwort des Verfassungsgerichtshofs auf die Reaktionen auf seine jüngste Entscheidung:
„Verletzung des Rechts auf persönlichen Antrag wegen Nichtumsetzung der Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts.“
Der Generalrat des Verfassungsgerichtshofs entschied am 21.12.2023 im Antrag von Şerafettin Can Atalay (3) (B. Nr.: 2023/99744) über das in Artikel 148 der Verfassung garantierte Recht auf Individualbeschwerde Das in Artikel 67 der Verfassung garantierte Recht auf Wahl sowie das in Artikel 19 der Verfassung garantierte Recht auf politische Betätigung und das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit wurden verletzt.
Veranstaltungen
Der Beschwerdeführer, einer der Angeklagten in dem Strafverfahren, das öffentlich als „Travel Park Case“ bekannt ist, erklärte, dass er aufgrund seiner Wahl zum Parlamentsmitglied über gesetzgeberische Immunität verfüge, und beantragte beim Obersten Gerichtshof den Erlass einer Aussetzungsanordnung und seiner Freilassung. Dieser Antrag des Antragstellers wurde bis zur weiteren Prüfung des Sachverhalts abgelehnt. Auf Einzelantrag des Beschwerdeführers entschied das Verfassungsgericht, dass das Recht des Beschwerdeführers, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, sowie sein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt seien. Der 13. Oberste Strafgerichtshof (Gericht erster Instanz) von Istanbul, an den die Entscheidung über den Verstoß gerichtet wurde, erwähnte keinen Rechtsbehelf für seine Entscheidung und schickte das Dokument unter Berufung auf die Genehmigung der Verurteilung an die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen den Antragsteller. Die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts gab gegenüber der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts eine Stellungnahme ab, dass der Beschwerdeführer nicht von der gesetzgeberischen Immunität profitieren könne; Die betreffende Stellungnahme wurde dem Kläger nicht mitgeteilt. Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts traf eine Entscheidung, die es im türkischen Recht nicht gibt, und stellte fest, dass „die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht eingehalten wurde“. Die zuständige Kammer, die den Einspruch des Antragstellers gegen diese Entscheidung prüfte, entschied, dass es keiner Entscheidung bedarf.
Vorwürfe
Dem Beschwerdeführer wurde aufgrund der Nichterfüllung der Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs das Recht auf Einzelbewerbung sowie das Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, verweigert; Er machte geltend, dass sein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit durch die Fortsetzung der Vollstreckung der Verurteilungsentscheidung verletzt worden sei.
Bewertung des Gerichts
Im konkreten Fall wurde die Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs nicht umgesetzt. Die Nichtbefolgung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts stellt eine Situation dar, die im Widerspruch zu der Entscheidung in Artikel 153 Absatz 6 der Verfassung steht, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichts für die gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Organe sowie die Verwaltungsbehörden bindend sein werden. echte und juristische Personen. Diese Entscheidung über die Verbindlichkeit seiner Entscheidungen stellt eine zusätzliche Garantie dar, die auch für die vom Verfassungsgericht im Rahmen des Einzelantrags festgestellten Verletzungen verfassungsrechtlicher Rechte und Freiheiten gilt. Andererseits wurde die Wiederaufnahmebescheinigung von einem Gericht eingesehen, das keine Pflichten oder Befugnisse hatte, was eindeutig im Widerspruch zur Exekutiventscheidung gemäß Artikel 142 der Verfassung und zum Element des ordentlichen Richters in Artikel 37 der Verfassung steht.
In Artikel 148 der Verfassung wird jedem, der seine Bestimmungen erfüllt, das Recht eingeräumt, einen persönlichen Antrag beim Verfassungsgericht zu stellen. Zweifellos ist die wirksame Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs integraler Bestandteil des Individualbeschwerderechts. Die Nichtdurchsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in der in der Verletzungsentscheidung festgelegten Form stellt einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf persönlichen Antrag dar, das eine Sonderform des Rechts auf wirksamen Antrag darstellt. Die Nichtumsetzung persönlicher Antragsentscheidungen führt dazu, dass ein persönlicher Antrag beim Verfassungsgericht bedeutungslos wird. Aus diesen Gründen wird den gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Organen sowie den Verwaltungsbehörden im letzten Absatz des 153. Elements der Verfassung tatsächlich keine Ermessensbefugnis eingeräumt, den Entscheidungen des Verfassungsgerichts Folge zu leisten und diese Entscheidungen ohne sie auszuführen sie zu ändern, und es gibt diesbezüglich auch keine Ausnahme.
Da andererseits das Verfassungsgericht das erstinstanzliche Gericht als das zuständige Gericht in dem Verfahren, das Gegenstand des konkreten Antrags ist, bestimmt hat, hat der Oberste Gerichtshof nicht die Befugnis und Pflicht, das Verfahren im Rahmen des Gesetzes Nr. 6216 erneut zu verhandeln. Das erstinstanzliche Gericht, an das die Entscheidung über die Verletzung gerichtet wurde, hat seinen Auftrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens in den ihm gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorgelegten Dokumenten nicht erfüllt; Es führte kein Verfahren durch, das auch die verfassungsmäßigen Rechte des Beschwerdeführers berücksichtigte.
Die Befugnis, über die Verfassungsmäßigkeit des Handelns, Vorgehens und Unterlassens der öffentlichen Gewalt abschließend und verbindlich zu entscheiden, steht ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof zu. Wenn in diesem Zusammenhang das Verfassungsgericht entscheidet, dass durch einen Einzelantrag ein Grundrecht und eine Grundfreiheit verletzt wird, hat keine Behörde die Befugnis, zu prüfen und zu überwachen, ob diese Entscheidung mit der Verfassung oder dem Gesetz vereinbar ist.
Die Verfassung und die Gesetze ermächtigen die Behörden, die zur Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verpflichtet sind, und im konkreten Fall das Gericht erster Instanz, nicht, das Dokument an eine andere Justizbehörde zu übermitteln, und ermächtigen auch kein Gericht dazu Befugnis zur Erörterung der Verbindlichkeit der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs. Der bindende Charakter der Entscheidung des Verfassungsgerichts erstreckt sich auf die Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes und seiner Folgen sowie auf die Bestimmung der Behörde, die den Verstoß und seine Folgen beseitigen wird. Die Weigerung, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen und den Verstoß und seine Folgen nicht durch Befolgung der gesetzlich vorgeschriebenen Methoden zu beseitigen, war eine ungewöhnliche Interpretation und Praxis des Willens des Verfassungsgebers und widersprach eindeutig dem Wortlaut von Artikel 153 der Verfassung.
Infolgedessen widersprach der Prozess, der damit begann, dass das erstinstanzliche Gericht ein in seine Zuständigkeit fallendes Dokument an den Obersten Gerichtshof übermittelte, und der mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unter Missachtung der Verfassungsentscheidungen Gestalt annahm, eindeutig dem Wortlaut der Verfassung. und dadurch wurden das Recht des Antragstellers auf persönliche Bewerbung, das Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Der Verstoß wurde verursacht.
„Diese Pressemitteilung wurde vom Generalsekretariat zur Information der Öffentlichkeit erstellt und ist nicht bindend.“
* Dieser Artikel wurde wörtlich von fehmikoru.com übernommen.
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