Gesundheitsminister Fahrettin KocaEr sagte: „Es wird keine Koeffizientendifferenz zwischen den Spezialisten geben, die einen Vertrag mit dem angeschlossenen Krankenhaus haben, einschließlich Grundlagenwissenschaften“, über die Koeffizientendifferenzen der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Gesundheitsminister Fahrettin Koca gab auf seinem Twitter-Account eine Erklärung zu den im September in die Praxis umgesetzten Koeffizientenunterschieden ab und sagte: „Der Koeffizient für die in Krankenhäusern tätigen Spezialisten für öffentliche Gesundheit, Biochemie, Mikrobiologie und andere Grundlagenwissenschaften wird auf 3 und erhöht im September mit anderen Spezialisten gleichgesetzt.
Es gibt keinen Koeffizientenunterschied zwischen den Fachärzten, die einen Vertrag mit dem angeschlossenen Krankenhaus haben, einschließlich Grundlagenwissenschaften. In Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung (ISM, TSM) stieg der Basiszuzahlungskoeffizient mit der Veröffentlichung der Unternehmenszwecke auf 1 an. Im Rahmen der sich aus dem Tarifvertrag ergebenden Rechte hat sich dieser Koeffizient für nichtärztliche Gesundheitsberufe auf 1,1 erhöht.
Die Änderung wurde implementiert. Der Basiszuschlag für 112 Mitarbeiter des Rettungsdienstes wurde hoch gehalten. Der bei der Berechnung verwendete Koeffizient; Es wurde mit einer Steigerung von 10 Prozent bei Ärzten und 40 Prozent bei anderen Gesundheitsfachkräften umgesetzt. Mit den Rechten aus dem Kollektivvertrag gibt es auch eine 10-prozentige Aufstockung für die nichtärztlichen Gesundheitsfachkräfte.
T24