Erklärung des Handelsministeriums zum Argument, dass „mit Autos beladene Lastwagen beim Zoll festgehalten werden“

Das Handelsministerium erklärte, dass die Thesen, dass die mit Autos beladenen Lastwagen beim Zoll aufbewahrt werden, nicht der Wahrheit entsprechen, „Es gibt keine zufällige Störung in den Prozessen der Verpflichteten, die die erforderlichen Unterlagen einreichen und eine Erklärung gemäß den gesetzgeberischen Entscheidungen abgeben.“die Begriffe verwendet.
 
In einer Erklärung des Ministeriums heißt es, dass „in einigen Medien in den letzten Tagen Nachrichten darüber erschienen, dass einige Lastwagen, die mit Autos beladen sind, die aus dem Ausland in die Türkei kommen, beim Zoll festgehalten werden und dass ihre Prozesse nicht durchgeführt werden“.
 
In der Erklärung wurde betont, dass wie bei allen anderen Importprozessen einige Dokumente, die von den zuständigen Institutionen und Organisationen angefordert werden, in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften für Autoimporte eingereicht werden sollten und dass die in den Vorschriften enthaltenen Regeln von der Öffentlichkeit mit der Öffentlichkeit geteilt werden Ministerium sollte erfüllt werden.
 
„Nach geltendem Recht sind Einfuhrverfahren abgeschlossen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die in diesem Zusammenhang genannten Nachrichten entsprechen nicht der Wahrheit, und es liegt keine Störung in den Prozessen der Verpflichteten vor, die die erforderlichen Unterlagen einreichen und eine Erklärung gemäß den gesetzgeberischen Beschlüssen. Andererseits verlädt das Fahrzeug diejenigen, die diese Fahrzeuge befördern, zu den Orten unter zollamtlicher Überwachung. Es besteht auch die Möglichkeit der Evakuierung.“

T24

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