Die Erdbeben in Kahramanmaraş brachten die Gebäudesicherheit und -kontrolle in der Türkei erneut auf die Tagesordnung. Es ist geplant, in dieser Frage, die für die Sicherheit von Gebäuden von entscheidender Bedeutung ist, einen neuen Schritt zu gehen.
Mit der zu treffenden Regelung kann ein frisch promovierter Bauingenieur keine Hochhäuser mehr signieren. Statische Projekte, die neue Absolventen vorbereiten können, werden mit 4 Stockwerken abgeschlossen. Nach dem Entwurf des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel treten neue Regeln für die Ausgänge in den Gebäuden und die Geschäfte auf der Etage in Kraft.
Nach den Nachrichten von Gülistan Alagöz von Hürriyet; Die wesentlichen Punkte der Verordnung sind wie folgt zusammengefasst:
- Statische Projekte, die von frisch diplomierten Bauingenieuren vorbereitet werden können, werden bis zum Stockwerk plus 4 Stockwerke fertiggestellt.
- Für Bauingenieure, die statische Projekte zwischen 4 und 8 Stockwerken vorbereiten, werden mindestens 3 Jahre, 10.000 Quadratmeter und 4 verschiedene Projekterfahrungsbedingungen angestrebt.
- Für das Projekt über 8 Stockwerke sind zusätzlich mindestens 5 Jahre Erfahrung erforderlich. Auch für solche Bauwerke ist ein paralleler Masterabschluss im Fachbereich Konstruktion oder im Fachbereich Schwingungstechnik erforderlich.
- Es werden zusätzliche Regeln für geschlossene Ausgänge eingeführt. In Gebäuden, die Wohnungen enthalten und eine Etage plus 4 Etagen oder mehr haben, wird es nicht möglich sein, die Innenräume zu verlassen. Verluste werden kompensiert, falls die Präzedenzrechte aufgrund der Unfähigkeit, auszugehen, nicht genutzt werden können.
- Bei Parzellen mit einem Abstand von 5 Metern oder mehr zum Vorgarten ist ein Überlauf von 1 Meter zum Vorgarten zulässig, sofern er innerhalb der Präzedenz- und Bodenfläche bleibt und sich der Straße nicht mehr als 4 Meter nähert.
- In angrenzenden Parzellen dürfen sich die Gebäude dem Ende der angrenzenden Parzelle nicht mehr als 15 Zentimeter nähern. Außerdem sollen in der Mitte die angrenzenden Gebäude gebaut werden; Ein Fugenspalt von 3 cm für Gebäude bis zu 2 Stockwerken und 1 cm für jedes darüber liegende Stockwerk ist obligatorisch.
- Auch für Gewerbebetriebe im Erdgeschoss von Wohngebäuden werden neue Regelungen eingeführt. Die Geschosshöhe der Gewerbeeinheit wird 4,50 Meter nicht überschreiten.
- Bei der Planung des Gebäudes werden Trägersysteme vom Typ A14 und A15 verwendet, die in der türkischen Gebäudeerdbebenverordnung angegeben sind. Es müssen alle Regeln eingehalten werden, keine kurzen Säulen zu erstellen, kein Zwischengeschoss zu erstellen und keine geschlossenen Überhänge im Gebäude zu erstellen.
T24