YÖK hat angekündigt, dass Studierende auf Associate- und Bachelor-Ebene, deren maximale Ausbildungszeit abgelaufen ist, auch das Prüfungsrecht für Kurse in Anspruch nehmen können, die sie nie belegt haben oder die die Anwesenheitspflicht nicht eingehalten haben.
Nach Aussage des Hochschulrates (YÖK) wurden die Beschlüsse zur Beseitigung der Unterschiede in der Praxis an Hochschulen von Studierenden, die die Höchststudienzeit erreicht haben, an die Universitäten übermittelt.
Dementsprechend können Studierende, die in allen 4-, 5- und 6-jährigen Hochschulprogrammen auf Associate- und Undergraduate-Ebene eingeschrieben sind, von den Prüfungsrechten im 44/c-Element des Gesetzes Nr. profitieren.
Für Studierende, deren Höchstdauer abgelaufen ist, werden Anträge gestellt, um ihnen die Ausübung ihres Prüfungsanspruchs zu ermöglichen. Dabei wird die Qualität der Ausbildung und Ausbildung praxisnah bewertet und die theoretische Ausbildung geprüft. Dasselbe gilt für die Lehrveranstaltungen, die Studierende noch nicht besucht haben.
Diejenigen, die die besagte Anmeldung und Prüfung ablegen, zahlen weiterhin den Studentenbeitrag und den Inkassopreis pro Unterrichtsstunde.
Der Beitragsanteil und der Sammelpreis werden den für die Übertragung im Zusammenhang mit der Entscheidung des Präsidenten festgelegten Betrag nicht überschreiten.
T24