Verfassungsgericht, Verurteilte, die angaben, in einem einzigen Raum im Elazig-Gefängnis gefoltert worden zu sein Yasin Güngor über den Antrag entschieden. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass gegen das Verbot der mit der Menschenwürde unvereinbaren Behandlung verstoßen wurde, und entschied, dass 67.500 TL an immateriellen Schäden zu zahlen seien.
Yasin Güngör wurde 2014 vom 5. Hohen Strafgericht von Diyarbakır mit der These der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu 6 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Güngör, der in das geschlossene Hochsicherheitsgefängnis Nr. 2 von Elazig gebracht wurde, stellte am 4. Mai 2018 einen Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft von Elazig und behauptete, er sei am 2. Mai von den Wachen gefoltert worden.
Auf die Strafanzeige hin leitete die Generalstaatsanwaltschaft von Elazig Ermittlungen ein. In dem Bericht des Named Medicine Institute, der zu den Ermittlungsunterlagen kam, wurden zwar Schlagspuren im Gesicht und an verschiedenen Körperteilen von Güngör festgestellt, die Generalstaatsanwaltschaft entschied jedoch, dass es keine Grundlage für eine Strafverfolgung gebe. Güngörs Berufung vor dem 2. Friedensgericht in Elazığ wurde ebenfalls abgelehnt.
Laut den Nachrichten in Kısadalga stellte Güngör am 9. August 2018 einen persönlichen Antrag beim Verfassungsgericht.
Die Wachen, bei denen sich Güngör beschwerte, erstatteten Strafanzeige gegen Güngör. Yasin Güngör wurde in der beim 1. Oberen Strafgericht von Elazığ eingereichten Klage wegen „Widerstands und Beleidigung, um seine Pflicht nicht zu tun“ freigesprochen.
„Das Misshandlungsverbot wurde verletzt“
Das Verfassungsgericht entschied in Güngörs Antrag auf „Verletzung“.
Der Oberste Gerichtshof entschied mit Stimmenmehrheit, dass das Verbot einer mit der Menschenwürde unvereinbaren Behandlung verletzt wurde, und entschied einstimmig, dass die methodische Dimension verletzt wurde.
Das Verfassungsgericht, das entschied, dass Güngör 67.500 TL für immateriellen Schaden zu zahlen sei, beschloss außerdem, die Entscheidung zur weiteren Untersuchung an die Generalstaatsanwaltschaft von Elazig weiterzuleiten.
T24