Einige Orte in 6 Provinzen wurden zu „Schutzgebieten“ und „zu schützenden unbeweglichen Kulturgütern“ erklärt.

Die Entscheidungen des Ministeriums für Kultur und Tourismus über die Registrierung bestimmter Orte in den sechs Provinzen als „Schutzgebiete“ oder „zu schützendes unbewegliches Kulturgut“ wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß den Entscheidungen des Van Cultural Heritage Preservation Regional Committee, Diyarbakir und Istanbul 4th Regional Committee for the Defense of Cultural Heritage und des Gallipoli Historical Area Cultural and Natural Assets Defense Board, veröffentlicht im Amtsblatt, der Güzelsu Village Cave und Siedlung Das Gebiet im Bezirk Ahlat von Bitlis und die Höhlensiedlung Siirt Musa Deresi im Dorf Konakpınar im Bezirk Kurtalan wurden als archäologische Stätte ersten Grades registriert.

„Kelke Kaya Carving Cistern 1“ und „Kelke Rock Carving Cistern 2“ am Standort Eşek Deresi im Dorf Bozoğlak im Bezirk Baskil in Elazig wurden als unbewegliche Kulturgüter deklariert, die geschützt werden müssen.

Conkbayiri-Schutzgebiet

Die Immobilien des Privateigentums, die sich auf den Parzellen 2351 Block, 8 und 7 im Istanbuler Stadtteil Fatih befinden, wurden zu schützenswerten unbeweglichen Kulturgütern erklärt.

Die historische Stätte am Standort Conkbayırı des Dorfes Büyükanafarta im Distrikt Eceabat von Çanakkale wurde ebenfalls als archäologische Stätte 1. und 3. Grades registriert.

Die historische Stätte am Standort Conkbayırı des Dorfes Büyükanafarta im Distrikt Eceabat von Çanakkale wurde ebenfalls als archäologische Stätte 1. und 3. Grades registriert.

 

T24

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