Gegen Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ wurde von der Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung eingeleitet.
Die Wettbewerbsbehörde beschloss, die Feststellungen zu untersuchen, wonach der italienische Lebensmittelmonopolist Ferrero und seine Tochtergesellschaften das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs auf dem Haselnussmarkt in den Phasen der Produktion, des Einkaufs, der Schlachtung und des Exports verletzten, und beschloss, eine Untersuchung durchzuführen.
In der Erklärung der Wettbewerbsbehörde hieß es, die Voruntersuchung führe auf das Argument, dass Ferrero International SA und ihre Tochtergesellschaften mit ihren Bewegungen auf allen Ebenen auf dem Haselnussmarkt gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs Nr. 4054 verstoßen hätten Produktion bis zum Einkauf, der Schlachtung und dem Export, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.
Dementsprechend von der Wettbewerbsbehörde, die in ihrer Sitzung vom 03.11.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Feststellungen verhandelt und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend befunden hat; Es wurde beschlossen, eine Untersuchung gegen Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ mit der Nummer 22-50/734-M einzuleiten.
T24