Eine Untersuchung der Wettbewerbsbehörde gegen den schnelllebigen Konsumgüterhersteller Panek

Die Wettbewerbsbehörde hat eine Untersuchung gegen das im Bereich der schnelllebigen Konsumgüter tätige Unternehmen „Panek“ wegen der mutmaßlichen wettbewerbswidrigen Maßnahmen eingeleitet.

In der Sitzung vom 6. Oktober diskutierte der Wettbewerbsrat die Argumente gegen das Unternehmen, das im Bereich schnelllebiger Konsumgüter wie Milch, Frühstück und Kaltgetränke tätig ist, indem es die Wiederverkaufspreise seiner Werke festgesetzt und sich wehrhaft gemacht hat -Wettbewerbsaktivitäten. Der Rat hielt die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse für ausreichend. Es wurde beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob das Unternehmen gegen das 4. Element des Wettbewerbsschutzgesetzes Nr. 4054 verstoßen hat. (DHA)

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