Der Präsident des Verfassungsgerichts (AYM), Zühtü Arslan, betonte, dass die Hauptaufgabe der Verfassungsgerichte darin bestehe, Rechte und Freiheiten zu schützen, was eine komplexe Aufgabe sei. Er erwähnte, dass seit der Einführung des Rechts auf Individualbeschwerde im Jahr 2012 das Verfassungsgericht rechtsbasierte Entscheidungen getroffen habe. Trotz der Herausforderungen sei er zuversichtlich, dass das Gericht weiterhin in diese Richtung arbeiten werde. Arslan erklärte, dass es in der Verfassungsgerichtsbarkeit zwei grundlegende Paradigmen gebe, nämlich einen rechtsorientierten und einen eher staatlichen Ansatz. Diese Ansätze könnten miteinander in Konflikt geraten. Er unterstrich, dass die grundlegende Aufgabe der Verfassungsgerichte darin bestehe, Grundrechte und Grundfreiheiten zu schützen. Arslan betonte auch, dass es eine herausfordernde Mission sei, Verfassungsrichter zu sein, und dass es wichtig sei, diese Pflicht korrekt zu erfüllen. Schließlich bedankte er sich bei den Kollegen und wünschte dem neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs viel Erfolg.