E-Sale-Zeitraum für beschlagnahmte Waren

Beim Verkauf beschlagnahmter Waren endet die physische Verkaufsfrist mit der Versteigerung.

Nach den Nachrichten von Oya Armuçtu aus Hürriyet; Die Methode des elektronischen Auktionsverkaufs von Zwangsvollstreckungen, die im März 2022 vom Justizministerium erprobt wurde, wird in der gesamten Türkei bis zum 8. März 2023 eingeführt. Mit dem neuen Modell endet die Zeit der physischen Verkäufe in den Auktionshallen. Auktionsprozesse für diese Waren werden vollständig elektronisch durchgeführt.

Bei Versteigerungsverfahren sind die Versteigerungsspezifikationen der beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die Versteigerungsankündigung im elektronischen Verkaufsumfeld, die Versteigerungsspezifikationen, die Zeitungsanzeige und der Versteigerungsergebnisbericht zwingend zu verwenden.

Zur Teilnahme an der Versteigerung ist es zwingend erforderlich, die Barsicherheit zu einem Preis, der 10 Prozent der Kosten der beschlagnahmten Waren deckt, über das elektronische Verkaufsportal auf das Bankkonto der Vollstreckungsbehörde zu hinterlegen, die den Verkauf getätigt hat , spätestens bis 23.30 Uhr am Tag vor Ende der Auktionsfrist.

Während bei der auf dem Portal durchgeführten Auktion die Gebotsabgabefrist auf 7 Tage festgelegt ist, muss der vom Justizministerium erstellte Vertrag von den Teilnehmern akzeptiert werden, um elektronisch bieten zu können. Während der Auktion werden die persönlichen Daten der Bieter von niemandem eingesehen, außer von Amtsträgern, die das Informationssystem innerhalb der Auktionsfrist betreiben.

 

T24

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