Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung der Strafvollzugsanstalt für nichtig erklärt, die es abgelehnt hatte, das Buch „Don Quixote“ an einen Gefangenen namens Hasan Ataç auszuhändigen. Ataç, der gerade Spanisch lernte, wollte das Buch im Gefängnis nutzen, um seine Sprachkenntnisse aufrechtzuerhalten. Das Gericht entschied, der Bitte des Gefangenen nachzukommen. Ataç, der im Silivri-Gefängnis einsaß, bat die Gefängnisverwaltung um die Originalversion des Buches „Don Quijote“, um seine Spanischkenntnisse zu pflegen. Als die Verwaltung vorschlug, das Werk zu übersetzen und die Kosten dafür vom Gefangenen zu verlangen, wandte sich Ataç an das zweite Strafgericht in Silivri. Trotz der Ablehnung des Gerichts und des Obersten Strafgerichts von Silivri zog Ataç vor das Verfassungsgericht, das einstimmig entschied, seinem Antrag stattzugeben. Das Gericht akzeptierte das Argument, dass die Meinungsfreiheit verletzt wurde, und stellte fest, dass die in Artikel 26 der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt wurde.