Direktion für Migrationsmanagement: Es wurden Adressabfragen von 3,7 Millionen Ausländern durchgeführt

Die Abteilung Migrationsmanagement des Innenministeriums hat zu den Thesen „Registrierung von Ausländern an unrealistischen Adressen“ Stellung genommen: „Seit Anfang 2022 wurden Adressermittlungen von 3 Millionen 791 Tausend 198 Ausländern durchgeführt und werden weiterhin routinemäßig durchgeführt aus“.

Die Abteilung Migrationsmanagement des Innenministeriums hat sich zu den Thesen der „Registrierung von Ausländern an unrealistischen Adressen“ geäußert. Die Direktion für Migrationsmanagement teilte mit, dass, wenn festgestellt wird, dass eine unkonventionelle Adressangabe gemacht wurde, die erforderlichen administrativen und benannten Verfahren für Bürger oder alle verwandten Personen ausländischer Herkunft durchgeführt werden.

Die schriftliche Stellungnahme der Direktion für Migrationsmanagement lautet wie folgt:

„Bei den Prozessen der Adressmeldung von Einzelpersonen ist eine schriftliche Erklärung die Grundlage gemäß dem 50. Punkt des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes Nr. 5490. In unserem Land werden alle Adressregistrierungsprozesse unserer Bürger und Ausländer mit Rechtsstatus von den Bevölkerungsdirektionen und Provinzdirektionen für Migrationsmanagement durchgeführt.

„Es wird regelmäßig von unserem Ministerium verfolgt“

Bei allen Adresserklärungen von Ausländern mit Aufenthaltsrecht führen die Generaldirektion für Sicherheit und das Generalkommando der Gendarmerie sorgfältige und vor Ort durchgeführte Ermittlungen durch.

Die Anzahl und Dichte von Ausländern, die ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in unserem Land haben, werden regelmäßig von unserem Ministerium überwacht, es werden Verordnungen erlassen, um die bestimmten Bezirke und Stadtteile für den Aufenthalt von Ausländern zu schließen Adressen von Ausländern weiter.

In diesem Zusammenhang werden, wenn festgestellt wird, dass eine unkonventionelle Adressangabe gemacht wurde, sowohl in Abhängigkeit von der Untersuchung und Überprüfung als auch der Beschwerde die erforderlichen Verwaltungs- und namentlichen Verfahren gegen unsere Bürger oder alle verwandten Personen ausländischer Herkunft durchgeführt.

T24

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