Dilan und Engin Polat wurden wegen „Verstoßes gegen das Steuergesetz“ freigelassen

Ein Social-Media-Phänomen namens Dilan Polat ist im Silivri-Gefängnis inhaftiert. Alle Verdächtigen, die im Rahmen der Ermittlungen festgenommen wurden, wurden wegen Verstoßes gegen das Steuermethodengesetz freigelassen. Jedoch dürfen Dilan Polat und andere Verdächtige, die wegen zweier weiterer Verbrechen inhaftiert sind, das Gefängnis nicht verlassen. Dilan und Engin Polat wurden im November wegen Geldwäsche, Verstoß gegen das Steuerrecht und Gründung und Führung einer Organisation zum Zweck der Begehung einer Straftat festgenommen. Obwohl die Ermittlungen gegen das Ehepaar Polat noch nicht abgeschlossen sind, forderte der Staatsanwalt bei der Haftprüfung in diesem Monat die Freilassung von Dilan Polat, Engin Polat und anderen inhaftierten Personen aufgrund des „Widerstands gegen das Steuergesetz“. Der Staatsanwalt forderte die Fortsetzung der Inhaftierung der Polats und anderer Inhaftierter unter dem Vorwurf der „Gründung und Leitung einer Organisation“ und „Geldwäsche“. Der 6. anatolische Friedensstrafgerichtshof in Istanbul hat beschlossen, alle Verdächtigen wegen des Verbrechens der „Verletzung des Steuergesetzes“ freizulassen. Die inhaftierten Personen bleiben jedoch weiterhin wegen der Straftaten „Gründung einer Organisation zur Begehung einer Straftat“ und „Wäsche von Vermögenswerten aus Straftaten“ inhaftiert.

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