Die Zeit für die Identifizierung von Katzen und Hunden läuft ab

Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete Verordnung über die Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen, -hunden und -frettchen trat mit der am 26. Februar 2018 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung in Kraft. Gemäß der Verordnung ist es bis zum 31. Dezember 2022 obligatorisch, dass eigene Katzen, Hunde und Frettchen elektronisch registriert werden, indem ein Mikrochip unter die Haut eingesetzt wird.

Es wurde berichtet, dass Tierbesitzer, die ihre Tiere bis zu diesem Datum nicht chippen lassen, gemäß Gesetz Nr. 5199 mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Nur noch wenige Tage bis zum 31. Dezember, dem Stichtag für die Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen, -hunden und -frettchen mittels Mikrochip.

Eine Nachverfolgung und Kontrolle wird angestrebt

Bürger, die Haustiere besitzen, registrieren ihre Katzen und Hunde weiterhin beim Registrierungssystem für Haltungstiere (PETVET), indem sie den Mikrochip und das Identifizierungsverfahren von den Provinz- und Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft und freien Tierärzten anwenden lassen.

Mit dem PETVET-System werden Heimtierpässe ausgestellt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Tiere auf die Straße geworfen werden, gestohlene Tiere gefunden werden, die Population und Anzahl von Haustieren sowie Tierkrankheiten überwacht und kontrolliert werden.

„Verwaltungsstrafe wird verhängt“

Provinzdirektor für Land- und Forstwirtschaft in Yozgat Tanju Ozkaja , nannte den Zweck des Chippings von Haustieren als Identifikation. Ozkaja, „Ein Chip wird mit einem einfachen Verfahren unter der Haut hergestellt, nicht mit irgendeiner Operation. Chips werden durch Injektion unter die Haut eingebracht. Danach haben wir einen Strichcodeleser und jetzt wird jeder einen Besitzer haben. Dank dieser Identität sind die Operationen, Impfungen oder alle Informationen des Tieres sichtbar. Unser Ministerium hat ein Registrierungssystem namens PETVET, die Informationen werden mit dem Strichcodesystem in das System eingegeben und Haustiere werden durch diesen Prozess identifiziert. Entsprechende Anträge enden am 31. Dezember. Bei den folgenden Anträgen kann ein Strafverfahren gemäß dem Gesetz Nr. 5199 angewendet werden. sagte. (UAV)

 

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