Die Gemeinde Hakkari, die seit 2019 von einem Treuhänder verwaltet wird, ist nicht mehr in der Lage, ihre Exekutivschulden zu bezahlen. Die Gemeinde konnte die von einem Bürger über die Justiz verdiente Entschädigung aufgrund der „finanziellen Probleme des Präsidiums“ nicht zahlen.
Nach den Nachrichten von Mustafa Bildircin aus BirGün hat die Entscheidung der Ombudsmann-Institution am 12. August auf Antrag eines Bürgers die wirtschaftliche Situation der Gemeinde Hakkari offenbart, die unter der Verwaltung von Treuhändern steht. Es stellte sich heraus, dass die Gemeinde nicht einmal ihre Exekutivschulden bezahlen konnte. Ein Bürger in Hakkari beantragte bei der Ombudsmann-Institution die Vollstreckung der Gerichtsentscheidung. In seinem Beschwerdeantrag erklärte der Bürger, dass die Gemeinde Hakkari die Entschädigungsentscheidung, die das Zivilgericht erster Instanz von Hakkari zu seinen Gunsten entschieden hatte, nicht erfüllt habe. In seinem Antrag gab der Bürger an, dass die Entschädigung bei der Gemeinde mit dem Vollstreckungsdokument des Hakkari Enforcement Office beantragt wurde und dass dieser Versuch ebenfalls ergebnislos blieb.
Aufsehen erregte die Verteidigung der Gemeinde auf Ersuchen des Bürgerbeauftragten, die den Antrag des Bürgers verteuerte. In der Verteidigung wurde festgestellt, dass sich die Gemeinde in wirtschaftlichen Problemen befinde, und es wurde Folgendes festgestellt: „Da der Beschwerdeführer keinen separaten Antrag an die Gemeinde Hakkari bezüglich der Verfahren im Zusammenhang mit der Beschwerde, der Eigentumserklärung und der schriftlichen Mitteilung des Beschwerdeführers gestellt hat das Dokument der Vollstreckungsdirektion von Hakkari wurde offiziell erstellt. Die vorgenannten Sachverhalte wurden in der vorgenannten Eigentumserklärung ausführlich erläutert. Im Rahmen der obigen Erklärung wurden die Antragsteller und ihre Partner darüber informiert, dass aufgrund der finanziellen Probleme der Gemeinde Hakkari und des Mangels an Mitteln keine zufällige Zahlung erfolgt ist.“ Bei der Bewertung des Antrags betonte der Ombudsmann, dass die Verwaltungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Einklang mit dem Gesetz handeln müssen, und sagte: „Gemäß dem 138. Element der Verfassung können die Verwaltungen die Ausführung von Entscheidungen unabhängiger und unparteiische Gerichte.“
In der vom Obersten Ombudsmann Onur Malkoç unterzeichneten Entscheidung wurde der Gemeinde Hakkari eine Empfehlung zur Umsetzung der Gerichtsentscheidung ausgesprochen.
T24