Verteidigung der Atatürkisten-Leutnants
Die Debatte über die Entlassung von Leutnants aus den türkischen Streitkräften, die bei der Zeremonie am 10. November in der Istanbuler Tuzla-Infanterieschule kein Foto von Mustafa Kemal Atatürk trugen, geht weiter. In einem Artikel des Sözcü-Autors Aytunç Erkin wird heute die Verteidigung der Leutnants der Atatürkisten behandelt. Die atatürkistischen Leutnants verteidigten sich, indem sie erklärten, dass ihre Handlungen und Äußerungen das Resultat des Klienten seien, der zweifellos unter schwerer Provokation agiert habe, die aus Handlungen und Äußerungen resultiere, die eindeutig gegen die gemeinsamen Werte der türkischen Nation, des ewigen Oberbefehlshabers der türkischen Streitkräfte, Mustafa Kemal Atatürk, und der Werte der von ihm gegründeten Republik gerichtet seien. Obwohl dies derzeit als real angesehen wird, wird es als „Behinderung des Dienstes“ betrachtet, was eine klare Darlegung erfordern würde, um den Ausschluss aus den türkischen Streitkräften zu rechtfertigen.
Beteiligung des Befehlshabers der Landstreitkräfte und Verletzung der Neutralität
In dem Abschnitt der Verteidigung mit dem Titel „Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Ermittlungen“ stellten die Anwälte fest, dass nach dem Vorschlag des Disziplinaruntersuchungsausschusses, den Mandanten mit der „Strafe der Trennung von der …“ zu belegen, der Befehlshaber der Landstreitkräfte im letzten Teil des Berichts auf den Vorschlag des Untersuchungsausschusses reagierte und eine Stellungnahme verfasste. Nachdem der Befehlshaber der Landstreitkräfte (KKK) persönlich die Disziplinaruntersuchung eingeleitet und die Strafvorschläge im Abschlussbericht der Disziplinaruntersuchung genehmigt hatte, wurden die schriftlichen Verteidigungen der Mandanten ab dem 15. Dezember 2023 von den ersten Disziplinarvorgesetzten angefordert. In der militärischen Hierarchie ist es für die ersten Disziplinarchefs, die ihre Klienten auffordern, sich zu verteidigen, nachdem der Befehlshaber der Landstreitkräfte dem Vorschlag zur Bestrafung der Klienten zugestimmt hat, nicht möglich, eine unabhängige, unparteiische und objektive Bewertung der schriftlichen Verteidigung von den Kunden vorzunehmen.
Verletzung der Rechte auf ein faires Verfahren
Die Anwälte kritisierten das Landstreitkräftekommando mit der Begründung, dass der Grundsatz der Unparteilichkeit des zur Durchsetzung befugten Chefs/Vorstands beeinträchtigt werden könnte, wenn der Kommandeur, der gemäß dem entsprechenden Artikel einen Ermittler mit der Untersuchung von Disziplinlosigkeiten beauftragt hat, eine positive oder negative Meinung zu den Ermittlungen äußert oder zur Disziplinarstrafe. Darüber hinaus bedeutet die von ihm geäußerte Meinung, insbesondere wenn er der Vorgesetzte ist, der die entsprechende Strafe verhängt, dass er seine Meinung im Voraus darlegt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die gegen das Personal verhängte Disziplinarstrafe von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit der Stellungnahme des Befehlshabers der Landstreitkräfte das „Recht der Mandanten auf ein faires Verfahren“, insbesondere die „Unschuldsvermutung“, verletzt wurde.
Disziplinarverbrechen und das Recht auf Verteidigung
Des Weiteren betonten die Anwälte in ihrer