Die Verordnung, die die Methoden und Originale für die Ausstellung von Personalausweisen für Menschen mit Behinderungen festlegt und die Schaffung des „Nationalen Datensystems für Behinderte“ durch das Ministerium für Familien- und Sozialdienste zur Nutzung der Rechte und Rechte vorsieht Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Verordnung; Nach den Berichten des Gesundheitsrates gehören dazu Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die bei Erwachsenen zu mindestens 40 Prozent an Manie leiden und bei denen laut „Special Needs Report for Children“ (SOL-GER) mindestens diese Rate bei Minderjährigen vorliegt das Alter von 18.
Bürger der Republik Türkei in diesem Geltungsbereich erhalten einen „Behindertenausweis“ und werden im „Nationalen Behinderteninformationssystem“ verarbeitet, sodass sie von den Rechten und Dienstleistungen profitieren können, die Behinderten gewährt werden.
Für Bürger, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, ist es optional, einen Personalausweis zu erhalten und sich beim „National Disability Information System“ zu registrieren. Anträge auf Erteilung eines Personalausweises; Dies kann über Provinzdirektionen, Community Service Centers oder E-Government erfolgen. Identitätskarte; Sie wird von den Provinzdirektionen oder Sozialdienstzentren auf der Grundlage der im Bericht enthaltenen Informationen und der Identität der Person organisiert.
Zum anderen die gemäß der im Amtsblatt vom 13.08.1998 veröffentlichten „Behindertenausweisverordnung“ und der „Verordnung zur Einrichtung einer Behindertendatenbank und zur Inklusion der Behinderten“ ausgestellten Personalausweise „Informationen im Personalausweis“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.10.2005. Die auf den Personalausweisen gemäß dem Gesetz Nr.
Darüber hinaus Inhaber von Behindertenausweisen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Haager Konferenz für Privatrecht der Staaten ausgestellt wurden; Wenn die ursprüngliche Gleichwertigkeit gewährleistet ist, können sie durch den Abschluss ihrer Prozesse von Eins-zu-Eins-Rechten profitieren. (DHA)
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