Die Verordnung über die Mehrwertsteuerrückerstattung ist im Amtsblatt enthalten

Die Mehrwertsteuer (MwSt.)-Rückerstattung, die im Vorjahr bar abgezogen oder im Folgejahr abgezogen werden kann, kann für Grundnahrungsmittel mit dem Prestige einer 6-monatigen Überweisung in bar bezogen werden das entsprechende Jahr.

Die vom Präsidium des Ministeriums für Finanzen und Finanzen erstellte Erklärung zur Änderung der allgemeinen Erklärung zur Umsetzung der Mehrwertsteuer wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurde eine Regelung getroffen, dass Steuerzahler innerhalb des Jahres die Mehrwertsteuer in bar erhalten, mit dem Ziel, die finanzielle Belastung der Steuerzahler durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Grundnahrungsmitteln auf 1 Prozent zu verringern. Dies ebnete den Weg für die Mehrwertsteuerrückerstattung, die im Vorjahr als Abzug in bar oder mit Abzug im Folgejahr in bar mit dem Prestige eines 6-Monats-Zeitraums im betreffenden Jahr erhalten werden konnte.

Es wurde sichergestellt, dass unbefristete und unbedingte Kautionen von Versicherungsunternehmen als Sicherheiten für Mehrwertsteuerrückerstattungen akzeptiert werden können.

Wechselkursdifferenz ändern

Es wurde erläutert, wie die zu ihren Gunsten eingetretenen Wechselkursdifferenzen bei der Vorsteuer-Erstattungsberechnung der Steuerpflichtigen, die den Vorgang als Umsatzsteuerbefreiung vorgenommen haben, bei der Vorsteuer-Erstattungsberechnung berücksichtigt würden.

Der Quellensteuersatz bei der Lieferung von Hüttenwerken im Rahmen des Umgangs mit nicht registrierter Wirtschaft wurde von 4/10 auf 5/10 erhöht. Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Quellensteuer anzuwenden, falls die Verkäufer der betreffenden Werke Unternehmen sind, deren Aktien an der Borsa İstanbul AŞ gehandelt werden.

Es wurde klargestellt, in welchem ​​Zeitraum die Umsatzsteuer der nach Ablauf der Frist deklarierten abzugspflichtigen Vorgänge von den Steuerpflichtigen abgezogen werden kann.

Einige Aspekte des Kommuniqués treten in Kraft, andere werden Anfang nächsten Monats umgesetzt.

T24

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