Auf dem Gipfeltreffen der Innenminister der Europäischen Union (EU) am Donnerstag wurden entscheidende Entscheidungen zu den seit Jahren andauernden Debatten über Asylanträge getroffen. Die Aussöhnung, der auch Deutschland grünes Licht gegeben hat, ebnet den Weg für die Durchführung des Asylverfahrens am Ende der Union, bevor der Antragsteller erstmals in die EU einreist. Asylbewerber aus Ländern wie der Türkei, Pakistan oder Albanien, in denen die Wahrscheinlichkeit, dass Asylanträge angenommen werden, geringer ist als nach dem Vertrag, unterliegen künftig schnellen Entscheidungsverfahren an den äußersten Enden der EU. Im Falle einer negativen Entscheidung im beschleunigten Verfahren können diese Personen direkt abgeschoben werden, ohne einen Fuß in die EU zu setzen.
Während die Reformbeschlüsse vor allem von den europäischen Ländern begrüßt werden, in denen Asylbewerber erstmals ihren Fuß setzen, mehren sich aus Berlin und humanitären Organisationen kritische Stimmen.
Hier sind die Details der Vereinbarung in acht Fragen:
Was bedeutet Kompromiss?
Ziel der von den EU-Ministern vereinbarten Verordnung ist es, die Asylanträge von Personen aus Ländern mit einer niedrigen Asylgewährungsquote, die als „sicher“ gelten, zu bewerten und abzuschließen. Dafür werden diejenigen, die in den Flüchtlingslagern an den Grenzen der Union auf das Ergebnis ihres Antrags warten, direkt in ihre Länder abgeschoben.
Für welche Bewerber gilt die Bewerbung?
Die Anwendung des Asylverfahrens an der Grenze wird nur für diejenigen gelten, die aus Ländern kommen, deren Aufnahmequote im EU-Durchschnitt unter 20 Prozent liegt. Dies gilt beispielsweise für die Türkei, aber auch für Indien, Tunesien, Pakistan, Albanien und Serbien. Ziel ist es, dass der Evaluierungsprozess, bei dem die Bewerber am Ende in den Flüchtlingsunterkünften auf das Ergebnis warten, maximal 12 Wochen dauert.
Wer sind die von der Bewerbung ausgeschlossenen Bewerber?
Die Mehrheit der Asylbewerber aus Syrien, Afghanistan oder dem Sudan fällt nicht unter diesen Antrag. Das bereits für Einreisende aus diesen Ländern gültige Bewerbungsverfahren wird fortgesetzt.
Wohin werden die abgelehnten Bewerber weitergeleitet?
Sind alle Konflikte innerhalb der EU gelöst?
Die Reform, die es Ländern, die mit intensiven Asylanträgen konfrontiert sind, ermöglichen soll, Hilfe bei anderen Mitgliedstaaten zu beantragen, sieht in einem solchen Fall die Verteilung einer bestimmten Anzahl von Antragstellern auf andere Länder vor. Aus diesem Grund lehnen Polen und Ungarn eine Asylreform kategorisch ab. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollen für jeden abgelehnten Einwanderer 20.000 Euro zahlen und diese Zahlungen an einen Fonds überweisen, der Projekte für Einwanderer finanziert. Ob diese beiden Länder diesen Preis zahlen werden, ist derzeit ungewiss.
Was wird jetzt passieren?
Ungarn und Polen planen, das Thema beim EU-Gipfel am 29. und 30. Juni in Brüssel erneut zur Sprache zu bringen. Zusätzlich zu den Einwänden beider Länder müssen sich die EU-Länder auch mit dem Europäischen Parlament auf eine Reform einigen. Laut Diplomaten, die darauf hingewiesen haben, dass es möglich sei, im Parlament über Situationen zu sprechen, die weit voneinander entfernt seien, sei dies kein einfacher Prozess. Ziel Berlins ist es, die Reformen bis zur Europawahl 2024 abzuschließen.
Was sagen die Bewertungen?
Koalitionspartner in Berlin aufgrund der Verschärfung der Asylverordnung; Vor allem gegenüber den Grünen und der SPD gibt es scharfe Kritik. Die deutsche Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl bezeichnete die Reform als „Frontalangriff auf das Recht auf Asyl“ und bewertete den Schritt der Union als „Verkauf der Menschenrechte in Europa“.
Amnesty International warnt hingegen davor, dass entgegen dem Geist des Koalitionsvertrags ein „Menschenrechtstabu gebrochen“ werde, wenn Deutschland zustimmt.
Wie ist die Haltung Berlins?
SPD-Innenministerin Nancy Faeser bezeichnete die in Luxemburg erzielte Einigung als „historisch“ und konnte die anderen EU-Länder nicht dazu bewegen, den Antrag anzunehmen, Familien mit Kindern und minderjährige Antragsteller von der Praxis auszunehmen. Außer einigen wenigen Mitgliedern unterstützte niemand die Haltung Deutschlands in dieser Frage. Das Anliegen Berlins wurde in einer schriftlichen Ergänzungserklärung als Protokollvermerk festgehalten.
T24