Die Umgebungslärmschutzverordnung wurde aktualisiert: Aktivitäten im Freien können zwischen 10.00 und 01.00 Uhr durchgeführt werden

Die Umgebungslärmschutzverordnung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Danach können Outdoor-Aktivitäten in der Mitte von 10.00 bis 01.00 Uhr stattfinden. Arbeitsplätze, an denen Musik übertragen wird, werden nach unterschiedlichen Faktoren wie Sommer- und Winterzeit zugelassen.

Nach Aussage des Ministeriums soll mit der fraglichen Verordnung der Umgebungslärm an der Quelle gelöst werden, da einige Beschlüsse zu den Lärmbelästigungen in der Verordnung zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurden Staatskanzlei. Die derzeitige Verordnung wurde abgeschafft und die Verordnung als Ergebnis von hochrangigen Diskussionen über die im Rahmen von Aufgaben, Befugnissen und Verantwortlichkeiten zu treffenden Entscheidungen vorbereitet.

Im Rahmen der Neuregelung wurden stadtspezifische Regelungen zum Lärmschutz, zur Lautstärkeregelung bei Outdoor-Aktivitäten, zur Genehmigungsauflage für Feuerwerke, zum Dauerüberwachungssystem für Lärm, zur Zeiteinstellung für Baustellen, zum Lärmschutz für historische Gebäude und zum Lärmschutz eingeführt Zuordnung mit 81. Daher wird in der Stadt ein spezielles Lärmmanagement angewendet.

Es wurde eine Regelung getroffen, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter allen Umständen, den Schutz sowohl der Bürger als auch des Departements und das lokale Management von Umgebungslärm ermöglicht, wobei die Unterschiede berücksichtigt werden, die insbesondere in Tourismusregionen und im Landesinneren zu beobachten sind und östlichen Teilen der Türkei.

Die Erlaubnis wird für Musiksendungen im Vergleich zu Sommer- und Winterperioden erteilt.

Es wurde beschlossen, dass die Arbeitszeiten der Musik-Rundfunk-Arbeitsplätze durch Beschluss des örtlichen Umweltrates der Provinz unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geordnet werden können. Im Vergleich zu der im Rahmen der Lautstärkeanpassung getroffenen Anordnung für Outdoor-Aktivitäten werden Outdoor-Aktivitäten in der Mitte von 10.00-01.00 Uhr durchgeführt, da der Lärm aufgrund der geringeren Hintergrundgeräusche nachts stärker wahrnehmbar ist. Musiksendelizenzen werden an Unternehmen vergeben, die Musik nach Maßgabe der gesondert erstellten Akustikgutachten ausstrahlen.

Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist eine Genehmigung erforderlich

Bei dreimaligem Verstoß gegen die akustischen Meldungen im selben Kalenderjahr wird die Musikausstrahlungserlaubnis widerrufen. Mit der Verordnung war es obligatorisch, die Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt wurden.

Darüber hinaus werden bei den Regelungen für Arbeitsplätze und Seefahrzeuge, die Musik senden, zu installierende Lärmbegrenzungssysteme und Überwachungssysteme, die das Ministerium immer elektronisch informieren, die Kontrolle des Lärms an seiner Quelle und die Überwachung von Lärmquellen zu jeder Zeit sicherstellen .

Verwaltungssanktionen können verhängt werden

Für Seeschiffe, die Musik ausstrahlen, werden die Grenzkoordinaten der Gebiete, in denen Musik ausgestrahlt werden kann, durch die Entscheidung des Provinzrats für lokale Umgebung festgelegt, und es werden Verwaltungssanktionen verhängt, falls sie außerhalb der festgelegten Koordinaten operieren.

Es wird sichergestellt, dass der von den Musik übertragenden Seefahrzeugen ausgehende Umgebungslärmpegel an den von der Landesdirektion festgelegten Stellen stets mit einem Monitoringsystem überwacht wird. Mit der Verordnung wurde ein zeitlicher Ausgleich für den Baustellenlärm eingeführt. Dementsprechend wird es in der Mitte von 10.00-22.00 Uhr durchgeführt, da die Baustellenaktivitäten in den Wohngebieten nicht kontinuierlich sind und periodisch durchgeführt werden.

Innerhalb von drei Jahren werden Lärmaktionspläne erstellt

Für Erschütterungsgrenzwerte in Regionen, in denen sich historische und natürliche Bauwerke befinden, wurden Umwelterschütterungsgrenzwerte vereinbart. Diese Grenzen werden durch empfindliche und umfassende Vibrationsmessungen und wissenschaftliche Studien in Gebieten begrenzt, in denen sich teure historische und natürliche Strukturen befinden.

In den Bundesländern, die über keine strategische Lärmkarte verfügen, wurde die Erstellung strategischer Lärmkarten und strategischer Lärmaktionspläne innerhalb von drei Jahren geregelt. In diesem Zusammenhang wird eine Datenbank erstellt, die vom Ministerium erstellte akustische Berichte, strategische Lärmkarten und strategische Lärmaktionspläne enthält.

T24

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