Eine Schülerin einer weiterführenden Schule in Elazığ hat bei CİMER eine Beschwerde eingereicht und behauptet, dass der Schulleiter GC sie belästigt habe. Als die Untersuchungen eingeleitet wurden und der Vorfall bekannt wurde, reichten sieben weitere Schüler eine Beschwerde ein und behaupteten, dass der Schulleiter sie belästigt habe. GC, der am 28. März in Gewahrsam genommen wurde, wurde am 29. März unter richterlicher Aufsicht durch das diensthabende Gericht freigelassen. Die Direktion für nationale Bildung leitete ebenfalls eine Verwaltungsuntersuchung des Vorfalls ein, bei der bekannt wurde, dass GC im Zwangsurlaub belassen wurde.
„Es ist notwendig, eine Festnahme durchzuführen, damit die Ermittlungen ordnungsgemäß abgeschlossen werden können“, sagte Eda Vural, einer der Anwälte der Anwaltskammer Elazığ, der an der Untersuchung beteiligt war. Vural erklärte, dass eine Untersuchung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung von Schülern durch den Schulleiter eingeleitet worden sei. Sie wies darauf hin, dass es unvollständige und methodische Aspekte der Ermittlungen gebe und sagte: „Obwohl die Kinder minderjährig waren, wurden zunächst die Aussagen von vier Kindern auf der Polizeiwache aufgenommen. Nachdem wir Einspruch erhoben hatten, wurden die Aussagen dieser Kinder aufgenommen.“ Der Verdächtige wurde nach den Aussagen der Kinder in Gewahrsam genommen und dem diensthabenden Gericht vorgeführt. Obwohl die Vergehen als Katalogfehler im Strafrecht eingestuft wurden, wurde er um 17.05 Uhr vom diensthabenden Gericht freigelassen, nachdem er 4 Tage lang geschwiegen und am 5. Tag Einspruch gegen die gerichtliche Kontrolle eingelegt hatte. Dieser Einspruch wurde ohne Begründung vom diensthabenden Oberstrafgericht zurückgewiesen. Es ist rechtlich klar, dass eine Festnahme für das ordnungsgemäße Fortführen der Ermittlungen erforderlich ist. Die Untersuchungen, die mit 4 Kindern begannen, wurden mit 8 Kindern fortgesetzt, „und es besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass die Zahl dieser kindlichen Opfer zunehmen wird“, sagte sie.
„Es besteht die Möglichkeit, dass die Beweise in der Akte verschleiert werden“, betonte Vural, indem sie erklärte, dass die Entscheidung getroffen worden sei, das Dokument zu schließen. Sie fuhr fort: „Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Verschleierung der Beweise in dem Dokument und insbesondere die Möglichkeit, dass der Verdächtige die Beschwerdeführer und Zeugenaussagen beeinflusst, sehr hoch war, haben die Justizbehörden keine Festnahmemaßnahmen ergriffen. In dem Dokument wurde ein gewisses Maß an Vertraulichkeit verwendet. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Möglichkeit besteht, dass die Beweise im Dokument verschleiert werden. Obwohl dieser Verdacht besteht, wurde der Verdächtige bisher nicht festgenommen. „Wir fordern vom Justizministerium dringend, dass die Festnahme vorsorglich durchgeführt wird, um zumindest keinen Druck auf die Beschwerdeführer und Zeugen auszuüben, um den Prozess ordnungsgemäß durchzuführen und die materielle Wahrheit ans Licht zu bringen.“