Die Stadtverwaltung von Ankara erklärte, dass das Fabrikgelände von Belbeton, einer ehemaligen Tochtergesellschaft der Gemeinde, trotz Gerichtsentscheidungen seit einem Jahr nicht mehr von der Bezirksregierung Etimesgut an ABB übergeben wurde, und reichte eine Fehlererklärung über den ehemaligen Bezirkshauptmann von Etimesgut ein die Behörden.
Die Stadtverwaltung von Ankara beantragte die Evakuierung und Lieferung des Belbeton-Fabrikgeländes für die Stadtverwaltung im Jahr 2021. Die Bezirksgouvernement Etimesgut lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass Belbeton AŞ eine Klage auf Bestimmung des Miettitels eingereicht habe, der Streit daher der Justiz übergeben wurde und das Räumungsverfahren nicht durchgeführt werden könne, bis der Fall abgeschlossen sei.
Der vorsorgliche Antrag von Belbeton AŞ auf Einstellung des Räumungsverfahrens wurde vom Gericht abgelehnt. Entgegen allen allgemeinen Anträgen schrieb das Büro des Bezirksgouverneurs Etimesgut in seinem Schreiben vom 4. November 2021: „Obwohl der Antrag auf vorsorgliche Maßnahmen abgelehnt wurde, hat Belbeton A.Ş. Er teilte der Stadtverwaltung von Ankara mit, dass das Evakuierungsverfahren nicht durchgeführt werde, bis der Fall abgeschlossen sei, da gegen die ablehnende Entscheidung der Stadtverwaltung von Ankara Einspruch eingelegt worden sei.
Die Stadtverwaltung von Ankara hat mit offiziellen Schreiben vom 3. Januar 2022 und 21. Februar 2022 der Bezirksregierung Etimesgut mitgeteilt, dass es keine Vorsichtsmaßnahme oder Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung gibt, die den Evakuierungsprozess in der aktuellen Situation verhindern würde. In den Artikeln wurde unter Bezugnahme auf die Zivilprozessordnung unterstrichen, dass die Frage der Berufung gegen die Entscheidung, die Maßnahme abzulehnen, die Räumung nicht verhindern würde. Das Büro des Distrikt-Governors gab keine Antwort auf die Artikel.
Auch ABB schrieb am 12. April 2022. Die Bezirksgouvernements führten das Räumungsverfahren jedoch nicht mit einer gegen alle Rechtspraxis verstoßenden Entscheidung erneut durch, da Belbeton AŞ beim Verwaltungsgericht eine Klage auf Aufhebung des Räumungsverfahrens eingereicht hatte.
Die Stadtverwaltung von Ankara erstattete Strafanzeige gegen den ehemaligen Bezirksgouverneur von Etimesgut und Beamte, die nicht evakuiert wurden und deren Dienstort in Kürze geändert wurde.
T24