Die Regelung, dass Studierende im Auftrag der Polizei eine Hochschulausbildung absolvieren müssen, wurde aufgehoben

Die Regelung zur Ausbildung von Studierenden im Auftrag der Generaldirektion Sicherheit an Hochschulen wurde aufgehoben. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Regelung; Die Verordnung zur Ausbildung von Studierenden im Auftrag der Generaldirektion Sicherheit an Hochschulen wurde aufgehoben. Der Zweck der aufgehobenen Regelung war es, die Qualifikationen der Studierenden festzulegen, die an Fakultäten oder Hochschulen ausgebildet werden sollten, um qualifizierte Arbeitskräfte in den von der Generaldirektion Sicherheit geforderten Fachgebieten auszubilden. Es wurden Regelungen bezüglich des Erfolgsstatus, Abschlusses und der Ernennung, des Studienabbruchs und anderer Angelegenheiten getroffen.

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