Die Presseausweisverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht; 5 Kartenvarianten sortiert

Die Verordnung über die Presseausweise, die den Pressemitgliedern von der Präsidialdirektion ausgegeben werden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

In der Presseausweisverordnung sind die Art, Art und Form der Presseausweise, die anzustrebenden Regelungen für Medienunternehmen und Personen, die einen Presseausweis erhalten können, der Titel und die Quote, die bei der Beantragung zu verlangenden Unterlagen, die Sachverhalte in dem die Presseausweise entwertet und/oder zurückgegeben werden, sowie die Art des Arbeits- und Entscheidungsprozesses des Presseausweisausschusses und die Originale enthalten sind.

Es wurde festgestellt, dass die Presseausweise ein offizielles Ausweisdokument sind, das vom Verbindungspräsidium ausgestellt und von allen öffentlichen und privaten Institutionen akzeptiert wird, und dass die Ausweisarten „Pflichtiger Presseausweis“, „Zeitlicher Presseausweis“, „Befristeter Presseausweis“, „Kostenloser Presseausweis“ und „Er wurde als „Dauerpresseausweis“ aufgeführt.

Gültigkeit 10 Jahre

In der Verordnung wurde festgehalten, dass die Gültigkeitsdauer des Presseausweises 10 Jahre beträgt und dass sich derjenige strafbar macht, der in Satz, Anordnung, Form und Farbe einen dem vom Verbindungspräsidium verliehenen Presseausweis ähnlichen Ausweis ausstellt Mitteilung an die Generalstaatsanwaltschaft.

Mit der Verordnung wurde die Presseausweisverordnung vom 13. Dezember 2018 aufgehoben. (AA)

T24

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