Kayhan Karaca
Der Papierkram von Osman Kavala, der eine politische und diplomatische Krise zwischen Ankara und dem Europäischen Rat auslöste, tritt in eine neue Phase. Das Ministerkomitee des Europäischen Rates hat beschlossen, ab September 2023 mit der Erörterung möglicher Sanktionen gegen Ankara zu beginnen, falls Osman Kavala nicht gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) freigelassen wird.
Die Entscheidung wurde auf der Tagesordnungssitzung des EGMR der Mitgliedstaaten des Europäischen Rates getroffen, die diese Woche in Straßburg stattfand. In der Entscheidung wurde das Sekretariat des Ministerkomitees ermächtigt, bis zum 12. Juli 2023 „verschiedene Maßnahmenoptionen“ vorzubereiten, die auf der nächsten Tagesordnungssitzung des EGMR im September besprochen werden sollen.
Das Ministerkomitee, das die Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht, verwies im Dokument von Osman Kavala erstmals auf den 5. Absatz des 46. Punkts der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser Absatz sieht vor, dass das Ministerkomitee die erforderlichen Maßnahmen ergreift, wenn festgestellt wird, dass die Vertragsstaaten des Übereinkommens ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der gefestigten Entscheidung in einem Fall, an dem sie Vertragsparteien sind, nicht nachgekommen sind.
Unter Verwendung des Begriffs „Maßnahme“ anstelle von Sanktionen wird das Ministerkomitee vom Sekretariat ausgearbeitete Optionen prüfen, falls Kavala nicht bis September freigelassen wird. Inmitten dieser Optionen nahm der Europäische Rat einen hochrangigen Kontakt mit den Ministerien für auswärtige Angelegenheiten und Justiz in der Türkei auf und ein hochrangiger Beamter des türkischen Justizministeriums wurde eingeladen, eine Erklärung vor dem Ministerkomitee abzugeben , und das Thema Osman Kavala wurde von den europäischen Staaten in ihren Kontakten mit Ankara beharrlich zur Sprache gebracht. Es werden Maßnahmen erwartet.
Wird das Durchsetzungsverfahren beginnen?
Damit ist das Sekretariat jedoch nicht zufrieden und es steht auch auf der Tagesordnung, eine Option vorzuschlagen, die als „Ergänzungsverfahren“ bezeichnet wird und die Diskussion über mögliche Sanktionen gegen die Türkei durch den dreigliedrigen Cluster, zu dem auch der Ausschuss gehören wird, anstoßen soll Minister, die Parlamentarische Versammlung des Europäischen Rates und der Generalsekretär des Europäischen Rates. Es heißt, dass der EGMR bei Nichterfüllung der Osman-Kavala-Entscheidung ein Sanktionsverfahren einleiten könnte, das zur Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft der Türkei im Europäischen Rat führen könnte.
Im Kavala-Dokument richtete das Ministerkomitee im Herbst letzten Jahres zum Zweck des Dialogs mit Ankara einen Kontaktcluster bestehend aus Botschaftern einiger Mitgliedstaaten ein. Hochrangige Beamte des türkischen Justiz- und Außenministeriums trafen sich mit dem Kontaktcluster. hatte besucht.
Allerdings gab Ankara trotz dieser Versuche seine Linie im Kavala-Dokument nicht auf. Die türkische Regierung argumentiert damit, dass die Entscheidung des EGMR umgesetzt worden sei, und erklärt, dass Kavala nach der Entscheidung des Istanbuler Strafgerichtshofs für schwere Straftaten vom 25. April 2022 zu einer verschärften Haftstrafe in einem anderen Fall „in Haft“ gewesen sei, der nichts mit der Entscheidung des EGMR zu tun hatte, und dass zuvor das persönliche Antragsverfahren stattgefunden habe Das Verfassungsgericht fährt fort.
Alle möglichen Optionen liegen auf dem Tisch.
Die Entscheidung des Ministerkomitees in dieser Woche wird in Straßburg hinter den Kulissen interpretiert als „Wir prüfen jetzt alle Optionen“. Die Quellen weisen darauf hin, dass die Beendigung der Mitgliedschaft eines Staates im Europäischen Rat kein Tabu mehr sei, und erinnern daran, dass Russland im März 2022 aufgrund seiner Invasion in der Ukraine vom Europäischen Rat ausgeschlossen wurde.
In seiner ersten Entscheidung, die am 10. Dezember 2019 bekannt gegeben wurde, kam der EGMR zu dem Schluss, dass Kavala „ohne begründeten Zweifel verhaftet wurde, um seine Menschenrechtsaktivitäten einzustellen“.
Das Ministerkomitee, das feststellte, dass Kavala gemäß der Entscheidung nicht freigelassen wurde, brachte die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des EGMR; In der Entscheidung der Großen Kammer vom 11. Juli 2022 kam der EGMR zu dem Schluss, dass die Türkei ihren Verpflichtungen aus Artikel 46 EMRK im Hinblick auf die Einhaltung der Kavala-Entscheidung vom 10. Dezember 2019 nicht nachgekommen ist.
T24