Während im vergangenen Jahr 635.000 363 Anträge bei Verbraucherschlichtungsstellen gestellt wurden, wurden rund 50 Prozent der Streitigkeiten zugunsten der Verbraucher entschieden.
Während im Jahr 2022 insgesamt 635 363 Anträge bei den Verbraucherschlichtungsstellen gestellt wurden, wurden 601 961 davon entschieden. Etwa 50 Prozent der Streitigkeiten wurden zugunsten der Verbraucher beigelegt. Der Gesamtbarwert der bei den Verbraucherschlichtungsstellen im Jahr 2022 eingereichten Anträge belief sich auf etwa 1,5 Milliarden Lire.
62 Prozent über E-Government
Während es möglich war, sich über E-Government an Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden, stellten Verbraucher ihre Anträge bequem im elektronischen Umfeld über das Verbraucherinformationssystem.
In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2022 390.673 Anträge per E-Government gestellt. Rund 62 Prozent der im vergangenen Jahr bei Verbraucherschlichtungsstellen gestellten Anträge waren Anträge im elektronischen Umfeld via E-Government.
Die meisten Beschwerden über Schuhe
Bei der Verteilung der Anträge nach Werken und Dienstleistungen zeigte sich, dass Schuhe am häufigsten beanstandet wurden. Etwa 11,2 Prozent der Gesamtanträge (71.000 333 Anträge) wurden für Schuhe gestellt.
Auf diese Beschwerde folgten Internet-Abonnements (42 000 280) mit 6,6 Prozent und Mobiltelefonanwendungen (35 000 306) mit 5,5 Prozent.
Weitere Beschwerden sind der Preis der Kreditkartenmitgliedschaft (33.326) mit 5,2 Prozent, Kleidung (26.000,173) mit 4,1 Prozent, Möbel (20.407) mit 3,2 Prozent und GSM-Abonnement mit 2,9 Prozent (18.636).
Branchenbezogen wurden mit 52,6 Prozent die meisten Anträge beim Fachbereich Einzelhandel gestellt (334 Tsd. 23). Es folgen Anmeldungen für den Bereich Abonnementdienste (93 516) mit 14,7 Prozent und der Finanzdienstleistungssektor mit 12,2 Prozent (77 764 Anmeldungen).
Grenze erweitert
Andererseits wurde mit den Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes die finanzielle Grenze, die bei den bei den Verbraucherschlichtungsstellen mit Prestige vom 1. Oktober 2022 zu stellenden Anträgen einzuhalten ist, erhöht bis 30.000 Lire. Dieser Betrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar um den Neubewertungssatz auf 66.000 Lira erhöht.
In diesem Zusammenhang kann für das Jahr 2023 ein Antrag an Verbraucherschlichtungsstellen in Verbraucherstreitigkeiten gestellt werden, deren Kosten weniger als 66.000 Lire betragen. Mit diesen Regelungen wurde der Speicherbereich der Verbraucher erweitert und es war möglich, mehr Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu analysieren. (AA)
T24