Die Güzel-Partei warnt die Wähler, bis zum 1. Oktober eine Adressbenachrichtigung für Kommunalwahlen einzureichen

Die İyi-Partei erklärte, dass gemäß dem Gesetz über Parlamentswahlen und dem Gesetz über die Änderung bestimmter Gesetze, die am 6. April 2022 in Kraft getreten sind, Adressbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen, die am 31. März 2024 stattfinden sollen, erfolgen müssen 1. Oktober 2023 und sagte: „Unsere geschätzten Bürger: „Angesichts der Staus, die in den letzten Tagen auftreten werden, empfehlen wir ihnen, diese Benachrichtigungen vorzunehmen, ohne sie bis zum letzten Tag aufzuschieben.“

Die Direktion für Wahlangelegenheiten der İyi-Partei gab eine Erklärung bezüglich der Adressänderungsfrist für die Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen ab, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden werden. In der Erklärung hieß es:

„Gemäß dem 8. Element des Gesetzes zur Änderung bestimmter Gesetze und dem Parlamentswahlgesetz Nr. 7393, das durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 31801 vom 6. April 2022 in Kraft trat, nachdem es vom Grand National angenommen wurde.“ Versammlung der Türkei am 1. März 2022, Artikel 33 des Gesetzes Nr. 298 Der folgende Absatz wurde zum dritten Punkt hinzugefügt:

„Bei den allgemeinen Wahlen der Kommunalverwaltungen, die gemäß dem Gesetz über die Wahl der Kommunalverwaltungen, Bezirksvorsteher und Stadträte vom 18.01.1984 mit der Nummer 2972 ​​abgehalten werden, werden die Aktualisierungsprozesse für das Wählerverzeichnis drei durchgeführt.“ Monate vor Beginn der Wahl, die sich nach der im ersten Absatz ausreichenden Wohnanschrift richtet.‘

In diesem Zusammenhang müssen unsere Wähler, die ihre Adresse bei den am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfindenden Kommunalwahlen geändert haben, gemäß den Gesetzen und dem Kalender ihre Adresse angegeben haben, um an ihrer aktuellen Adresse wählen zu können drei Monate vor dem 1. Januar 2024, dem ungefähren Startdatum der Wahl, also bis zum 1. Oktober 2023. .

Nach der Erdbebenkatastrophe, die wir im Februar erlebt haben und für deren Behebung wir immer noch große Anstrengungen unternehmen, leben viele unserer Bürger immer noch in Zelten oder in provisorischen Unterkünften; Viele von ihnen mussten in andere Städte auswandern. Viele Erdbebenopfer konnten bei den Präsidentschafts- und Stellvertreterwahlen am 14. Mai 2023, die in sehr kurzer Zeit stattfanden, aufgrund ihrer Adressbenachrichtigungen nicht abstimmen.

Wir erinnern unsere geschätzten Bürger, die ihre Adresse geändert haben, daran, ihre Adresse vor dem 1. Oktober 2023 anzugeben, damit sie an den Kommunalwahlen teilnehmen können, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden. Angesichts der Staus, die in den letzten Tagen auftreten werden, empfehlen wir, diese Benachrichtigungen vor dem letzten Tag vorzunehmen.

Damit alle unsere Bürger, insbesondere unsere von der Erdbebenkatastrophe betroffenen Bürger, ihre Stimme bei den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März 2024, problemlos abgeben können, hat die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten die Das Oberste Wahlkomitee und alle relevanten Institutionen werden ihre Pflichten pünktlich und genau erfüllen, Adressaufzeichnungen und Änderungen werden vorgenommen. Wir laden Sie ein, etwaige Pannen, die aufgrund der Wahlgesetzgebung auftreten können, weiterzuverfolgen.

Als İYİ-Partei geben wir der Öffentlichkeit bekannt, dass wir im Rahmen unseres gesetzlichen Rechts nach dem entsprechenden Datum die Wählerliste vom Obersten Wahlrat erhalten werden und dass wir im Falle einer ungewöhnlichen Gesetzeskorrektur nach diesem Zeitraum die erforderlichen Einwendungen werden wir unverzüglich erheben.“

 

T24

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