Die gegen den Gemeindevorsteher von Gökçeada, Çetin, wegen „Pflichtmissbrauchs“ verhängte Haftstrafe von 2,5 Monaten wurde verschärft.

In Çanakkale wurde der Gemeindevorsteher von Gökçeada, Ünal Çetin, der im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen mit der Begründung festgenommen wurde, er habe Bestechungsgelder erhalten und vom Innenministerium vorsorglich von seiner Mission suspendiert worden, zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt Monate und 15 Tage in einem anderen Fall.

Die Gemeinde Gökçeada und die Generalstaatsanwaltschaft Gökçeada wurden von NB mit der Begründung benachrichtigt, dass das von einer Baufirma im Jahr 2015 im Bezirk Fatih des Bezirks Gökçeada errichtete Gebäude an seiner Stelle übergelaufen sei.

Aufgrund der Fortsetzung des Baus, der aufgrund der Untersuchungen als gesetzeswidrig eingestuft wurde, reichte NB im Jahr 2018 eine Klage gegen die Gemeinde Gökçeada und das Bauunternehmen ein.

In der Verhandlung vor dem Strafgericht erster Instanz in Gökçeada wurde festgestellt, dass die Baugenehmigung im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften erteilt wurde, und die Angeklagten, Gemeindevorsteher Ünal Çetin, Bebauungsdirektor SD und Beamter MHU, wurden jeweils zu zwei Monaten und 15 Tagen inhaftiert zum Vorwurf der „fahrlässigen Pflichtverletzung“ in der mündlichen Verhandlung am 16. Januar dieses Jahres. Die Bekanntgabe der Entscheidung wurde verschoben.

Das 1. Oberste Strafgericht von Çanakkale, das den Anträgen der Angeklagten stattgab, hielt die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts für angemessen und wies die Einsprüche zurück. Die Entscheidung wurde dann gefestigt.

Unter der Koordination der Generalstaatsanwaltschaft von Çanakkale wurden die Verdächtigen, darunter Gemeindevorsteher Ünal Çetin, bei der Operation festgenommen, die am 31. Januar von Teams der Abteilung für Schmuggel und organisierte Kriminalität der Provinzpolizei an bestimmten Adressen in Gökçeada durchgeführt wurde am 3. Februar verhaftet.

Ünal Çetin wurde am 4. Februar vom Innenministerium auf der Grundlage des 127. Artikels der Verfassung und des 47. Artikels des Gemeindegesetzes Nr. 5393 von seinem Dienst suspendiert.

Es wurde bekannt, dass das Ermittlungsverfahren, das mit der These der Bestechung gegen die Angeklagten geführt wurde, noch andauert. (AA)

T24

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