Das Verfassungsgericht (AYM) entschied in der persönlichen Beschwerde des Zugunglücks im Bezirk Pamukova von Sakarya im Jahr 2004, dass das Recht auf Leben in materieller und methodischer Hinsicht verletzt wurde und dass den Beschwerdeführern 90.000 Lira Non gezahlt werden sollten – Vermögensschäden.
Bei der Entgleisung des Personenzuges Haydarpaşa-Ankara im Sakarya-Viertel Pamukova im Jahr 2004 kamen 38 Menschen ums Leben und mehr als 80 Menschen wurden verletzt.
Nach dem Unfall wurden zunächst der erste und der zweite Fahrer des Zuges sowie der Zugchef verurteilt. Nach der zweimaligen Rücknahmeentscheidung des Obersten Berufungsgerichts wurde der Fall 2019 wegen Verjährung eingestellt. Darüber hinaus wurde die gegen Beamte der Staatsbahn der Republik Türkei eingeleitete Untersuchung nicht zugelassen.
In dieser Situation stellten die Angehörigen eines der bei dem Unfall ums Leben gekommenen Personen nach dem mehr als 15-jährigen Gerichtsverfahren einen persönlichen Antrag an das Verfassungsgericht und machten geltend, dass ihr Recht auf Leben verletzt worden sei.
Bei der Prüfung des Antrags entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Recht auf Leben, das im 17. Element der Verfassung garantiert ist, durch die materiellen und verkehrsbedingten Ausmaße verletzt wurde und dass den Beschwerdeführern 90.000 Lira als immaterieller Schadensersatz zu zahlen waren .
Der Oberste Gerichtshof beschloss außerdem, die Muster der Entscheidung an das Amtsgericht und das Justizministerium zu senden, die das Urteil zu Informationszwecken durchführten.
Grund der Entscheidung
Die heute im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs enthielt folgende Worte:
„Das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem konkret anzuwendenden Zugunglück nicht davon ausgegangen werden kann, dass die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer positiven Pflicht zur Beseitigung der Gefahren für Leib und Leben die erforderlichen und ausreichenden Maßnahmen getroffen haben aufgrund einer gefährlichen Tätigkeit wie Eisenbahntransport. entschieden.“
Das Verfassungsgericht entschied, dass auch die methodische Dimension des Rechts auf Leben verletzt wurde. (AA)
T24