In einem Studentenwohnheim in Istanbul lebten Deniz Ö. und Sarp T. in Verbundenheit, bis ihm eine große Erpressung drohte. Der Anwalt von Deniz Ö. informierte Sarp T., dass sie eine Klage wegen Vergewaltigung einreichen würden, sollte sein Mandant nicht 8 Millionen Lira für die Argumente zahlen. Die 22-jährige Deniz Ö., Studentin an einer angesehenen türkischen Universität, erstattete Anzeige und behauptete, am 4. Dezember 2023 von der 21-jährigen Sarp T., einer Mitstudentin, vergewaltigt worden zu sein. Deniz Ö. gab an, sie habe nach einem Treffen mit Sarp T. und Freunden Alkohol getrunken und sei dann nach Hause gegangen. Sie stürzte auf dem Weg und rief Sarp T. um Hilfe an. Die Vergewaltigung soll in der Wäscherei des Wohnheims stattgefunden haben, wohin sie unter dem Vorwand, Wäsche zu kaufen, eingetreten seien.
Sarp T. bestritt die Vorwürfe der Vergewaltigung und erklärte, sie seien aufgrund gegenseitigen Verlangens näher gekommen. Er betonte, dass Deniz Ö. körperlich auf ihn zugegangen sei und sie sich im Waschraum mit beiderseitigem Einverständnis nähergekommen seien. Zwei Wochen nach dem Vorfall habe angeblich eine Person, die sich als Anwalt von Deniz Ö. ausgegeben habe, Sarp T. kontaktiert und 8 Millionen TL gefordert. Nachdem er das Angebot abgelehnt hatte, sei ihm gedroht worden, verhaftet und zur Zahlung einer hohen Entschädigung gezwungen zu werden.
Die Zeugen gaben an, dass sie keine Nötigung seitens des Tatverdächtigen beobachtet hätten. Die Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft bezogen auch die archivierten Nachrichtenkorrespondenzen zwischen Sarp T. und Deniz Ö. ein. Trotz einer Versöhnungsnachricht des Anwalts von Deniz Ö. und der Feststellung, dass keine strafrechtliche Verfolgung von Sarp T. eingeleitet werde, blieben die Nachrichten archiviert.