Präsident und Generalführer der AKP Recep Tayyip Erdoğan Die Einzelheiten der „guten Nachrichten“, die nach der von der Türkei angekündigten Erdgasförderung aus dem Schwarzen Meer verbreitet wurden, wurden offensichtlich. Nach der Inbetriebnahme des Schwarzmeergases wird die kostenlose Nutzung für einen Monat gewährt und für die Nutzung von 25 Kubikmetern in den nächsten 11 Monaten wird keine Rechnung bezahlt.
Der Präsidialerlass über Systemnutzungsgebühren für den Erdgasverbrauch vom 30.04.2023 mit der Nummer 144 wurde im Amtsblatt vom 01.05.2023 mit der Nummer 32177 veröffentlicht und trat in Kraft.
Mit der entsprechenden Verordnung; Kein Einzug von Erdgas aus der ersten Rechnung, die vom 24. April 2023 bis zum 31. Mai 2023 für ihren Erdgasverbrauch von den Abonnenten von Wohnhäusern, Kultstätten und Cemevis anfällt, und dann bis zu 25 Kubikmeter in den Rechnungen, für die Rückstellungen gebildet werden ihren monatlichen Erdgasverbrauch für den Zeitraum bis zum 1. Mai 2024. Es wurde beschlossen, den Preis für den Verbrauch nicht zu erheben.
Der Regulierungsausschuss für den Energiemarkt legte in seiner Sitzung auch die „Methoden und Grundsätze für die Umsetzung des Präsidialerlasses über die Systemnutzungsgebühren für den Erdgasverbrauch“ fest.
EMRA-Leiter gibt eine Erklärung zu diesem Thema ab Mustafa Yilmaz,Mit der Feststellung, dass der türkische Energiesektor historische Tage erlebt, „Gemeinsam erleben wir die Verwirklichung eines Schauers. Aber wir stehen noch am Anfang des Weges. Heimisches Erdgas wird nicht nur unseren Verbrauchern ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Es wird auch den Weg für die Türkei ebnen, ein mächtiges Handelszentrum und ein globaler Energieriese zu werden.“genannt.
Yılmaz erinnerte daran, dass sich die Verbraucher über die kostenlose Beantragung einer Erdgasrechnung freuen sollten, die von Mitte 24. April bis 31. Mai gültig sein wird, und über den Rabatt, der bis zum 1. Mai 2024 gilt, und betonte, dass sie die dafür erforderlichen Details sorgfältig geprüft hätten alle Abonnenten bei der Festlegung der Methode und der Originale der Anwendung.
Yilmaz sagte:
„Wir haben 19,7 Millionen Erdgaskunden. Die Zahl der an das Zentralsystem angeschlossenen Wohnungen beträgt 2,8 Millionen. Wir haben etwa 320.000 Prepaid-Abonnenten. Bei der Festlegung der Etikette und Grundlagen haben wir diese genau unter die Lupe genommen. Damit keine Abonnentenrechte verloren gehen, haben wir eine Vereinbarung getroffen, die alle notwendigen Details abdeckt. Auch Vertriebsunternehmen werden unseren Bürgern mit der nötigen Sensibilität und Sorgfalt dienen. Selbstverständlich werden wir den Prozess aufmerksam verfolgen. Mit der durch die Präsidialverordnung vorgesehenen kostenlosen Nutzung und dem anzuwendenden Rabatt bleiben etwa 40 Milliarden TL in den Taschen unserer Bürger. Möge es gut für unsere Nation sein“
Details zur Vereinbarung:
- In den ersten Rechnungsabgrenzungen von Wohnraum-, Gotteshaus- und Cemevi-Abonnenten vom 24.04.2023 (einschließlich dieses Datums) bis zum 31.05.2023 (einschließlich dieses Datums) werden die Systemnutzungsgebühren und die damit verbundenen Steuern vollständig aus dem abgedeckt Budget des Ministeriums für Energie und allgemeine Ressourcen.
- Der zu zahlende Gesamtbetrag wird auf der Rechnung mit 0 (null) türkischen Lira ausgewiesen, wobei ein hundertprozentiger Rabatt auf den berechneten Verbrauchspreis gewährt wird.
- Nach dem 24.04.2024 fälschlicherweise ausgestellte Rechnungen werden storniert und etwaige zu viel berechnete Preise werden dem Abonnenten zurückerstattet. Unternehmen sind verpflichtet, dem Abonnenten spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Stornierung der Rechnung den Betrag in bar zurückzuerstatten. Die Erstattungspflicht kann bei Abonnenten, die mechanische Zähler nutzen, durch die Begleichung der ersten Rechnung und bei Abonnenten, die Prepaid-Zähler nutzen, durch das Aufladen von Guthaben auf das Konto erfüllt werden.
- Der 30-Tage-Anteil des Verbrauchs in den ersten Rechnungen, der den Abonnenten von Wohnhäusern, Gotteshäusern und Cemevis zugute kommt, deren Erdgasrechnungen aufgrund der Erdbeben vom 02.06.2023 verzögert wurden, wird durch abgedeckt den Haushalt des Ministeriums.
- In den Verbrauchsrechnungen bis zum 01.05.2024 wird nach der ersten kostenlosen Rechnung, die vom 24.04.2023 bis zum 31.05.2023 anfällt, der Rabattpreis für den Verbrauchsanteil bis zu 25 m3 berechnet Der berechnete Rabattbetrag wird vom Gesamtrechnungspreis abgezogen. In den durchzuführenden Berechnungen; Der vom Erdgasverbrauch abzuziehende Anteil bis zu 25 m³ wird „zählerbezogen“ ermittelt. Wenn der am Zähler gemessene Verbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums nicht 25 m³ erreicht, wird die Menge unter 25 m³ in den folgenden Zeiträumen nicht rabattiert.
- Für den Fall, dass der Abrechnungszeitraum aus irgendeinem Grund 60 Tage überschreitet, werden für jeden Monat nach Bekanntgabe der vorherigen Rechnung maximal 25 m³ Erdgasverbrauch vom Verbrauchsmaß abgezogen.
- Die auf Verbraucher des Zentralsystems anzuwendende Verbrauchsrabattmaßnahme wird berechnet, indem die Anzahl der Wohnungen mit Einzelabonnement von der Gesamtzahl der an das Zentralsystem angeschlossenen Wohnungen, Gotteshäuser und Gotteshäuser abgezogen und die Zahl mit 25 m3 multipliziert wird . Einzelne Abonnenten in Zentralsystemgebäuden profitieren von der Rabattanwendung gegenüber ihren eigenen Abonnements. (Wenn beispielsweise in einem Zentralsystemgebäude mit 40 Wohnungen 20 persönliche Abonnements (für Küche und/oder Warmwasserbereiter) vorhanden sind, erhalten diese Abonnenten einen Rabatt auf ihre eigenen Rechnungen, und für die restlichen 20 Wohnungen ohne persönliches Abonnement erhalten diese Abonnenten einen Rabatt auf ihre eigenen Rechnungen. Es wird ein Rabatt von höchstens 20 x 25 m3 gegenüber dem Zentralsystemabonnement berechnet.)
- Bei der ersten Ablesung der Zähler von Wohnhäusern, Gotteshäusern und Gotteshäusern mit Prepaid-Zählern nach dem 24.04.2023 wird die über den Indexpreis berechnete Verbrauchsmessung als „Gutschrift“ und kostenlose Gutschrift auf dem Konto des Abonnenten ausgewiesen mit diesem Guthaben auf den nächsten Einkauf des Abonnenten geladen werden.
- Beim ersten Kauf eines Erdgaskredits durch den Verbraucher wird der gesamte Betrag bzw. Preis, der den Zentralheizungskunden über Prepaid-Zähler gutgeschrieben wird, vom Verteilerunternehmen als kostenloser Kredit geladen.
- Verteilerunternehmen sind verpflichtet, bis zum 31.05. mindestens einmal eine Rechnung für diejenigen auszustellen, die unter ihren Abonnenten mechanische Zähler im Rahmen dieses Verfahrens und der Originale verwenden, und mindestens eine Ablesebenachrichtigung für diejenigen zu hinterlassen, die Prepaid-Zähler verwenden. Spätestens 2023. Bis zum 01.05.2024 sind die Verteilerunternehmen verpflichtet, die Zähler der Abonnenten von Wohnhäusern, Gotteshäusern und Cemevis mit Prepaid-Zählern mindestens einmal im Monat abzulesen und eine Ablesebenachrichtigung zu hinterlassen.
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