Der Rahmen wurde im Verfassungsänderungsvorschlag festgelegt: Die Betonung auf „männlich-weiblich“ bei der Definition der Ehe!

Die Juristen, die den Verfassungsänderungsvorschlag in der AKP vorbereitet haben, haben einen Alternativtext ausgearbeitet und Tayyip Erdoğan vorgestellt . Der Vorschlag umfasst Änderungen der Artikel 24 und 41 der Verfassung. Die Ehe wird in der Form „Ehegemeinschaft wird zwischen Mann und Frau begründet“ definiert.

Nach dem, was die Zeitung Sabah berichtete; Bei dem von Präsident Erdoğan geleiteten Treffen wurde der Rahmen des Verfassungsänderungsvorschlags zum Kopftuch gezogen.

Im Rahmen des Vorschlags, der auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei gebracht werden soll, wurde angenommen, nur den 24. mit dem Titel „Religions- und Gewissensfreiheit“ und den 41. mit dem Titel „Schutz der Familie und der Rechte des Kindes“ zu ändern „.

Bisher konzentrierte man sich auf eine Änderung von 4-5 Elementen, darunter der 10. Punkt, der die „Gleichheit vor dem Gesetz“ regelt. Es wurde jedoch der Schluss gezogen, dass dies nicht erforderlich ist und dass eine Änderung von 2 Elementen die Anforderung erfüllen würde.

Der Text des geplanten Änderungsantrags zur Familienfrage wurde geändert. Zuvor war beabsichtigt, den Begriff „Ehefrauen“ im Absatz „Familie ist das Fundament der türkischen Gesellschaft und basiert auf der Gleichberechtigung der Ehegatten“ in „weiblich und männlich“ zu ändern. Es wurde jedoch ein neues Rezept entwickelt, „um LGBT-Ehen nicht den Weg zu ebnen“. In der Klausel, die in den Vorschlag aufgenommen werden soll, heißt es: „Die Ehegemeinschaft wird zwischen Mann und Frau begründet“.

Während es bei dem Treffen darum ging, „wie wertvoll der Schutz der Familie ist“, rückte die steigende Zahl unehelicher Kinder vor allem im Westen in den Vordergrund.

Im 24. Element wird entschieden, dass „keiner Frau die Inanspruchnahme öffentlicher Dienste, Grundrechte und Grundfreiheiten untersagt werden darf, weil ihr Kopf unbedeckt oder bedeckt ist“. Die Änderung werde in dieser Hinsicht vorgenommen, und „die Verwendung des Kopftuchs als Grundrecht unter der Garantie des Säkularismusprinzips“ werde garantiert.

T24

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