Der Polizei, die Gewalt gegen Samstagsmütter anwendete, wurde der Weg zum Gerichtsverfahren geebnet

In der 700. Woche des Samstagsmüttertreffens auf dem Galatasaray-Platz wurde ein Rechtsbehelf gegen das harte Eingreifen der Polizei eröffnet.

aus Dorn Canan CoskunNach den Nachrichten von: Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (AYM) über Rechtsverletzungen in Bezug auf die Anträge der Angehörigen der Verschwundenen und Rechtsverteidiger in den vergangenen Monaten hob die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul die Entscheidung über die Nichtverfolgung auf mit der Begründung, es lägen neue Beweise gegen die Polizisten vor.

Das 700. Treffen der Samstagsmütter am 25. August 2018 wurde vom Bezirksgouverneur Beyoğlu verboten. Bei der Aktion, bei der die Polizei mit Tränengas eingriff, wurden viele Angehörige der Verschwundenen festgenommen und verletzt.

Damals Innenminister Süleyman Soylu , zur Polizeigewalt: „Wir haben es nicht zugelassen, weil wir wollten, dass dieser Missbrauch und diese Täuschung jetzt ein Ende haben.“ Hätten wir die Augen vor der Ausbeutung der Mutterschaft durch die Terrororganisation und zur Deckung des Terrorismus verschließen sollen?

Polizeibeamte griffen auch die Angehörigen der Verschwundenen in der Hazzopulo-Passage gegenüber dem Galatasaray-Platz an, und der Polizeichef beleidigte die Anwesenden und sagte: „Ich werde nicht zulassen, dass der Staat ihn als Mörder bezeichnet.“ Die Polizei griff die Journalisten an diesem Tag auch mit Tränengaspistolen an.

Bei dem Polizeiangriff im August 2018 wurden 23 Angehörige der Verschwundenen und Menschenrechtsverteidiger festgenommen, anschließend wurde gegen 46 Personen Klage eingereicht. Hasan Ocaks Mutter Emine Ocak und ihr Bruder Emine Ocak, der im Gewahrsam inmitten der Inhaftierten und Angeklagten getötet wurde, sind Leiter der Istanbuler Zweigstelle der Menschenrechtsvereinigung. Gulseren Yoleriund Menschenrechtsaktivist Aydogan AydoganDa war auch.

„Die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul hat die Polizei mit der Entscheidung freigesprochen, keine Strafverfolgung einzuleiten.“

Aydoğan legte in seiner Strafanzeige auch am Tag des Vorfalls aufgenommene Fotos als Beweis dafür vor, dass er von der Polizei schlecht behandelt wurde. Obwohl die Angehörigen der Verschwundenen und Menschenrechtsverteidiger eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen die Polizeibeamten erstatteten, sprach die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul die Polizei mit der Entscheidung frei, keine Strafverfolgung einzuleiten.

In der Entscheidung hieß es, die Bewegung sei illegal, die Polizei habe zur Auflösung gewarnt und dann ihre Befugnisse genutzt, um Gewalt anzuwenden.

Aydoğan, eines der Opfer der Gewalt, machte auch einen Fehler in Bezug auf Soylu, der seit 1994 die Sitzblockade der Angehörigen der Verschwundenen anstrebte.

Soylus Dokument wurde zunächst an die Sonderermittlungsstelle des Generalstaatsanwalts von Istanbul geschickt. Das Dokument blieb lange Zeit hier und wurde dann mit der Feststellung der Unzuständigkeit an die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara weitergeleitet. Das Dokument ist noch geöffnet.

Nachdem die Angehörigen die Gewalt, der sie ausgesetzt waren, vor das Verfassungsgericht gebracht hatten, entschied das Oberste Gericht, dass die Polizei gegen das Recht, Versammlungen und Demonstrationsmärsche zu organisieren, sowie gegen das Misshandlungsverbot verstoße.

„Die Staatsanwaltschaft“

Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung hinsichtlich der Verletzung von Aydoğans Rechten folgende Feststellungen getroffen:

*Da die Kamerabilder, die den Tatort zeigten, für die Generalstaatsanwaltschaft nicht zugänglich waren, wurde nicht untersucht, ob es Zeugen gab oder nicht, und daher wurde entschieden, dass kein Grund für eine Strafverfolgung vorlag. Im vorliegenden Fall blieb die Generalstaatsanwaltschaft bei der Feststellung der Identität der für die Verletzung des Beschwerdeführers verantwortlichen Personen untätig; Eine Erklärung für die Verletzung des Beschwerdeführers, die auch im Bericht festgehalten wurde, und seine Erklärung dieser Verletzung lieferte er nicht.

*Das Strafgericht des Friedens, das den Einspruch prüfte, wies auch den Einspruch des Beschwerdeführers mit der Begründung zurück, dass die Gründe für den Einspruch nicht angemessen seien, obwohl es im Anhang des Berufungsantrags Fotos vorgelegt hatte, die die Aussage des Beschwerdeführers bestätigten, und dies den Personen mitgeteilt hatte es gab an, Zeugen des Ereignisses zu sein.

„Es sollte nicht zu unbegründeten Schlussfolgerungen kommen“

Die durchzuführenden strafrechtlichen Ermittlungen müssen wirksam und ausreichend sein, um die Identifizierung und Bestrafung der Verantwortlichen zu ermöglichen. Damit die Ermittlungen wirksam und ausreichend sind, müssen die Ermittlungsbehörden von Amts wegen alle Beweise sammeln, die den Vorfall aufklären und zur Identifizierung der Verantwortlichen beitragen können. Daher sollte die aufgrund der Misshandlungsvorwürfe erforderliche Untersuchung unabhängig, zeitnah und gründlich durchgeführt werden. Mit anderen Worten: Die Behörden sollten versuchen, die Ereignisse und Fakten ernsthaft zu erfahren; sollten keine voreiligen und unbegründeten Schlussfolgerungen ziehen, um die Untersuchung zu beenden oder ihre Entscheidung zu rechtfertigen.

„Auch wenn keine Beschwerde vorliegt, sollte der Sache nachgegangen werden“

Im Rahmen der positiven Verpflichtung des Staates kann es manchmal auch eine schlechte Behandlung sein, eine Untersuchung allein nicht durchzuführen oder nicht ausreichend durchzuführen. Unabhängig von den Umständen sollten die Behörden handeln, sobald eine formelle Beschwerde eingereicht wird. Auch wenn keine Beschwerde vorliegt, sollte eine Untersuchung eingeleitet werden, wenn hinreichende und eindeutige Hinweise auf Folter oder schlechte Behandlung vorliegen. In diesem Zusammenhang muss die Untersuchung unverzüglich beginnen, unabhängig, rigoros und schnell durchgeführt werden, der öffentlichen Kontrolle unterliegen und insgesamt wirksam sein.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts hob das 9. Strafgericht des Friedens in Istanbul seine Entscheidung über die Nichtverfolgung auf, da neue Beweise über die verdächtigen Polizeibeamten vorliegen. Eine Kopie der Entscheidung wurde an das Officer Errors Investigation Bureau gesendet.

T24

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