Der Oberste Gerichtshof hob das 4 Jahre später ergangene Eurasia-Tunnel-Urteil unter Berücksichtigung des „Nutzens des Gesetzes“ auf.

3. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, das Unternehmen, das den Eurasia-Tunnel betreibt, der Fahrer Hüseyin BozEr akzeptierte den Antrag des Justizministeriums, das Gesetz zugunsten des Gesetzes im Falle des Vollstreckungsverfahrens aufzuheben, das nach dem von ihm übermittelten Urteil eingeleitet wurde.

Ein Bürger namens Hüseyin Boz benutzte 2016 mit seinem Privatfahrzeug den Eurasien-Tunnel. Die Firma, die den Tunnel betrieb, schickte vier Jahre später eine Geldstrafe und führte sie durch.

Der Bürger widersprach der Schuld innerhalb der gesetzlichen Frist. Vollstreckung gestoppt. Mit der Begründung, der Einspruch sei unbegründet, verlangte das Unternehmen die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und die Einziehung der zu bestimmenden Vollstreckungsverweigerungsentschädigung in Höhe von mindestens 20 Prozent der tatsächlichen Forderung von der Beklagten.

Der Bürger argumentierte, dass das Unternehmen, das Jahre nach 2016 bis zum 10. Januar 2020 Strafen verhängte, ohne eine Warnung und Benachrichtigung zu senden, und das das Doppelte des Mautpreises verhängte, sich bewusst einen unfairen Vorteil verschaffte, indem es sich selbst und andere Bürger schikanierte. Er betonte, dass für die Verhängung der Strafe eine Benachrichtigungspflicht bestehe, und beantragte die Einstellung des Verfahrens.

Das Gericht nahm den Fall teilweise an.

Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen, dessen Übergangspreis 138 TL beträgt, eine 4-fache Strafe verhängt, und stellte fest, dass das Gesetz zwar keine Verpflichtung zur Benachrichtigung des Fahrzeughalters vorsieht, dass es jedoch eine Rechtslücke gibt.

Obwohl es keine Anzeigepflicht für die Schuld gibt, entschied das Gericht, dass es entweder einen ausdrücklichen Antrag der anderen Partei oder eine Anzeigepflicht gibt, um Zinsen usw. im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug aufgrund der Schuld zu fordern, und das Gericht entschied dies den Fall teilweise annehmen und teilweise ablehnen, weil die Gesetzeslücke nicht bedeutet, dass eine Strafe ohne Benachrichtigung verhängt werden kann.

Das Justizministerium, das an dieser Stelle einschritt, stellte in seinem Schreiben vom 8. Juni 2022 fest, dass das Fahrzeug des Bürgers ein privates Fahrzeug ist, das der privaten Nutzung vorbehalten ist, und dass die Nutzung teurer Straßen den Charakter eines Verbrauchervorgangs haben wird , daher sollte der Fall aufgrund des Fehlens einer Fallregel unmodern zurückgewiesen werden, wenn man bedenkt, dass die Verbrauchergerichte eine Aufgabe bei der Analyse des Streits haben.

Ministerium: Lass das Gesetz zu seinen Gunsten aufgehoben werden

In dem Schreiben des Ministeriums ist eine grundsätzliche Entscheidung nicht zutreffend, nicht zutreffend und für die Erhebung der 4-fachen Strafe, die als Ordnungsgeld vorgesehen ist, erforderlich zunächst den Übergangspreis an den Bürger zu evaluieren und den Widerspruch in die Mitte der Kurzentscheidung und der begründeten Entscheidung aufzunehmen, mit dem Hinweis, dass dies gegen die Methode und das Gesetz verstößt, und verlangt, dass die Entscheidung zugunsten des Gesetzes rückgängig gemacht wird. er hat.

Verbrauchergerichtshof

Die 3. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:

Alle Arten von Streitigkeiten in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes Nr. 6502 werden vor Verbrauchergerichten behandelt. In diesem Fall hätte das Gericht aufgrund der Tatsache, dass Verbrauchergerichte zuständig sind, zwar eine Unterlassungsentscheidung treffen müssen, aber es war notwendig, dem Berufungsantrag des Justizministeriums zugunsten des Gesetzes stattzugeben, da dies der Fall ist gegen das Verfahren und das Gesetz, eine schriftliche Entscheidung zu treffen, indem sie auf den Sachverhalt eingeht.

Während eine Verwaltungsstrafe in Höhe des 10-fachen dieses Preises zusammen mit dem Transitpreis verhängt wurde, wurde geregelt, dass mit der Änderung von 2018 eine Strafe in Höhe des 4-fachen für Transits verhängt wird, die ohne vorherige Zahlung des Mautpreises durchgeführt werden.

Wenn die Verordnung im konkreten Fall bewertet wird, wird davon ausgegangen, dass dem Bürger eine Geldstrafe in Höhe des Vierfachen auferlegt wird und im Vergleich zu den während des Verfahrens geltenden Rechtsvorschriften keine Benachrichtigungspflicht besteht.

Während das Gericht in diesem Fall der Ansicht war, dass der Bürger für die Geldbuße in Höhe des vierfachen Betrags verantwortlich war und eine Entscheidung gemäß dem Ergebnis getroffen werden sollte, musste dem Berufungsantrag des Ministeriums stattgegeben werden, da die Entscheidung teilweise angenommen wurde die Seite des Falls, da die Entscheidung verfahrens- und rechtswidrig war.

Im konkreten Fall sollte dem Antrag des Justizministeriums auf Rechtsaufhebung zugunsten des Rechts stattgegeben werden, da der Begründung einer widersprüchlichen Entscheidung in der Mitte einer begründeten Entscheidung und einer Kurzentscheidung des Gerichts entgegensteht der Weg und das Gesetz.

Beschluss: Einstimmiges Aufheben des Gesetzes zugunsten von …

Am Ende ihrer Prüfung unterzeichnete die 3. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts einstimmig die folgende Entscheidung:

Mit der Annahme des Antrags des Justizministeriums auf Aufhebung zugunsten des Gesetzes wurde einstimmig beschlossen, die Entscheidung zugunsten des Gesetzes aufzuheben, ohne das Ergebnis zu beeinträchtigen.

 

 

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