Ehemaliger Chefankläger des Obersten Gerichtshofs Sabih Kanadoğlu, er verlor sein Leben.
Die Türkei würdigte Sabih Kanadoğlu dafür, dass er den Weg für die Annullierung der im Parlament im Jahr 2007 abgehaltenen Stimmen für die Präsidentschaftswahlen geebnet hatte, mit der Bemerkung, dass „das Parlament nicht als einberufen gelten kann ohne die ‚ausreichende Anzahl von Entscheidungen‘, die 367 beträgt“.
Er wurde am 20. Mai 1938 in Menemen geboren. Nach Abschluss seiner Sekundarschulbildung in Izmir trat er in die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Istanbul ein. Hier machte er 1959 seinen Abschluss. Er leistete seinen Militärdienst in Çubuk als Reserveoffizier, Infanterieleutnant und Leutnant ab. Kanadoğlu begann seine Karriere als Richterkandidat in Burhaniye und diente in der Staatsanwaltschaft von Orhaneli und Erzurum, im Magistratsbüro von Bingöl, im Präsidium des Hohen Strafgerichts von Tokat und Kırşehir, im Strafgericht von İzmir und im Schweren Strafgericht von Bakırköy sowie im Namensgericht Justizausschuss. Sabih Kadanoğlu, der an verschiedenen Orten Artikel sowie seine Arbeit mit dem Titel „Das Gesetz zur Erhaltung von Kultur- und Naturgütern“ veröffentlicht hat und 1984 zum Mitglied des Obersten Gerichtshofs gewählt wurde, wurde in die 11. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs gewählt Berufungsgericht zweimal, 1994 und 1998, von der Großen Generalversammlung. Während er Vorsitzender der Elften Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts war, wurde er am 19. Dezember 2000 vom Präsidenten unter den vom Grand nominierten Kandidaten zum Generalstaatsanwalt des Obersten Berufungsgerichts gewählt Generalversammlung des Obersten Gerichtshofs. Er schied am 20. Mai 2003 aus der Altersgrenze aus. Er wurde am 22. Mai 2012 zum Präsidenten der türkischen Rechtsinstitution gewählt. Er ist der ehrenamtliche Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs. |
T24